Apple gibt in Dänemark klein bei
Computerhersteller muss für Lötfehler haften
Apple hat die international beachtete Entscheidung des dänischen Amtes für Verbraucherschutz, Forbrugerstyrelsen, zur Haftung bei Lötfehlern an iBook-Laptops akzeptiert. Das teilte das Amt in Kopenhagen am Dienstag mit.
Damit sei der Weg für die Auszahlung von Rückerstattungen an unzufriedene Kunden frei, hieß es.
Apple bleibt im Gegenzug die Auflistung in einer "schwarzen Liste" erspart, die von den dänischen Konsumentenschützern im Internet publiziert wird.
Stromzufuhr unterbrochen
Ausgelöst wurde die Auseinandersetzung durch die Klage eines iBook-Besitzers, dessen G4-Modell sich wegen einer defekten Lötstelle und der Unterbrechung der Stromzufuhr ständig selbst abgestellt hatte.
Apple bestritt den Fehler auch nach dem Bekanntwerden von 30 bis 40 weiteren Fällen in Dänemark nicht und reparierte einige der defekten Notebooks. Das Unternehmen wies aber jede Erstattungspflicht zurück, weil die einjährige Garantie fast in allen Fällen abgelaufen war.
Das sei wegen der eindeutigen Verantwortung des Herstellers nicht zulässig, entschied die Behörde.
Schraubzwinge als Starthilfe
Aufmerksamkeit erregte der Konflikt auch, weil die Kopenhagener Behörden unter anderem in ihrer öffentlichen Darstellung des Falles mitteilte: "Die Sachkundigen des Verbraucherschutzamtes konnten mehrfach einen ansonsten toten iBook-G4-Computer wieder in Gang bringen, indem sie ihn mit einer Schraubzwinge einklemmten."
(futurezone | APA | dpa)
