"Robodoc" bekommt Rückhalt vom Gericht
Im jahrelangen Rechtsstreit über Gesundheitsschäden durch den Medizinroboter "Robodoc" hat sich das Gericht zugunsten der Klinik geäußert.
In einer "vorläufigen rechtlichen Einschätzung" sei die Kammer des Frankfurter Landgerichts zu dem Ergebnis gekommen, dass die computergestützte Operation kein höheres Risiko berge als die herkömmliche Methode, erklärte der Gerichtssprecher am Donnerstag. Der Roboter war dazu verwendet worden, Patienten eine neue Hüfte einzupflanzen.
Es handle sich bei dem Beschluss jedoch um kein Urteil, betonte der Sprecher. Jede der beim Landgericht anhängigen Klagen gegen die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik [BGU] in Frankfurt werde einzeln verhandelt. Basis des "Zwischenentscheids" sei ein vom Gericht in Auftrag gegebenes medizinisches Gutachten.
Kein höheres Risiko durch Roboter
Der Gutachter komme zu dem Schluss, dass das Verfahren grundsätzlich zulässig sei und die Klinik ausreichend aufgeklärt habe, erklärte BGU-Geschäftsführer Joachim Berger. Auch berge das "Robodoc"-Verfahren kein höheres Risiko für Muskel- oder Nervenschädigungen als herkömmliche Hüftoperationen.
Die BGU hatte 1995 als erste Klinik in Deutschland den "Robodoc" eingesetzt. Bis die Geräte 2003 bundesweit aus dem Verkehr gezogen wurden, hatten 4.500 BGU-Patienten damit eine neue Hüfte erhalten.
Hunderte der Operierten klagten danach über Schmerzen, sie sahen sich als Versuchskaninchen eines nicht ausgereiften Verfahrens und zogen vor Gericht.
Erste gerichtliche Entscheidungen stützten bisher jedoch meist die Rechtsauffassung der Klinik. Zuletzt wies 2006 auch der deutsche Bundesgerichtshof die Schadenersatzklage einer Patientin ab.
(dpa)
