Keine Bevorzugung für T-Online-Kunden
Das Landgericht Hamburg hat der Deutschen Telekom untersagt, Kunden ihres Online-Dienstes T-Online bei der Teilnahme an einer Internet-Kundenumfrage bei dem für April geplanten Börsengang von T-Online zu bevorzugen.
Ein Sprecher der Deutschen Telekom sagte am Abend auf Anfrage, das Unternehmen habe noch keinen Gerichtsentscheid vorliegen. Daher könne man auch nichts über mögliche weitere Schritte sagen.
Auf der Internet-Seite von T-Online führt die Deutsche Telekom derzeit eine Kundenumfrage durch. Am Ende der Umfrage erhalten die Teilnehmer eine so genannte Registriernummer, die der Kunde bei der Zeichnung von T-Online-Aktien angeben soll.

"Als Gegenleistung für die Teilnehmer, die den Fragebogen ausgefüllt haben, werden diese im Rahmen der Aktienemission eine Bevorzugung bei der Zuteilung der T-Online-Aktien erhalten", schreibt T-Online auf der Seite. Die Befragung ist nur den Kunden zugänglich, die sich von einem T-Online-Zugang aus auf die Internet-Seite einwählen.