16.03.2000

GESETZ.AT

Bildquelle: tc

Streit um Telekom-Novelle

Die so genannte kleine Novelle des seit 1997 bestehenden Telekommunikationsgesetzes [TKG], die am Montag im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes im Ministerrat behandelt werden soll, löst schon jetzt Unmut bei der Telekom Austria [TA] aus.

Die Anliegen der Telekom-Netzbetreiber hätten in die Novelle keinen Eingang gefunden, kritisierte die TA heute in einer Aussendung.

Der Entwurf sei angesichts der geplanten Erweiterung der Kompetenzen der Regulierungsbehörde Telekom Control "sehr problematisch" und führe zu Rechtsunsicherheit, vermehrter Bürokratie und Wettbewerbshemmung.

Mit der Novelle werde die TA zum "Spielball zwischen den Fronten". Der Finanzminister erwarte einerseits hohe Erlöse aus dem geplanten Börsengang, zugleich werde aber durch erhebliche Ausdehnung der Regulierung die notwendige unternehmerische Freiheit weiter eingeschränkt.

Zur asymmetrischen Regulierung, die Newcomern auf dem Markt Vorteile gegenüber dem Ex-Monopolisten bringt, kämen neue Eingriffe hinzu, die sich auf die Bewertung der Gestaltungsmöglichkeiten der TA in Österreich durch potenzielle Investoren negativ auswirken könnten.

Auch UTA fordert Änderungen

Auch die UTA Telekom AG ist mit den derzeitigen Regelungen auf dem Markt nicht zufrieden, fordert aber von der Telekom Control noch mehr aktive Einmischung - zu Gunsten des freien Wettbewerbes und asymmetrischer Regulierung.

Auch die "aktive Überprüfung der Einhaltung der Quersubventions-Richtlinien" ist laut Schönthaler eine Schlüsselfrage in Österreich. "Die TA wird geprügelt, die marktbeherrschenden Mobilfunkbetreiber werden nicht einmal gefragt."

Zusätzlich wünscht sich die UTA eine Berücksichtigung des Zusammenhanges zwischen Zusammenschaltungs-Entgelt, Rabatten und Kundentarifen der TA ohne "isolierte Genehmigungen durch die Telekom Control". Die Rabatte würden genehmigt, den Großkunden unter Umständen aber etwas anderes zugesagt.

UTA mit Exekutionsanträgen gegen Telekom Austria gescheitert

Die TA hat im Rekurs gegen die Exekutionsbeschlüsse, die von de UTA wegen angeblich irreführender Tarif-Werbung der TA erwirkt worden waren, Recht erhalten und bekommt die bezahlten Geldstrafen zurück. Darüber hinaus muss UTA der TA die angelaufenen Prozesskosten erstatten. UTA hatte im September 1999 der TA vorgeworfen, in ihren Katalogen weiterhin mit Minutentarifen zu werben, obwohl sie nach Impulsen abrechne. Die UTA hatte eine einstweilige Verfügung gegen die TA erwirkt und seit Herbst 1999 neun Anträge auf Exekution gestellt, der TA brachte dies Strafen in Höhe von rund 300.000 ATS ein. Jetzt ist das Rechtsmittelgericht in seiner vorliegenden Entscheidung der Meinung der TA gefolgt, dass die von der UTA beantragten Exekutionen unzulässig sind.