Streit um Telekom-Novelle
Die so genannte kleine Novelle des seit 1997 bestehenden Telekommunikationsgesetzes [TKG], die am Montag im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes im Ministerrat behandelt werden soll, löst schon jetzt Unmut bei der Telekom Austria [TA] aus.
Die Anliegen der Telekom-Netzbetreiber hätten in die Novelle keinen Eingang gefunden, kritisierte die TA heute in einer Aussendung.
Der Entwurf sei angesichts der geplanten Erweiterung der Kompetenzen der Regulierungsbehörde Telekom Control "sehr problematisch" und führe zu Rechtsunsicherheit, vermehrter Bürokratie und Wettbewerbshemmung.
Die EU-Richtlinien, an die es das TKG anzupassen galt, seien in der Novelle sehr restriktiv zum Nachteil der Betreiber interpretiert. Die Vorschläge würden nicht den EU-Vorgaben im Rahmen des Kommunikationsberichtes 1999 folgen, die eine Rücknahme der Regulierung bei verstärktem Wettbewerb vorsieht. Im Gegensatz dazu erlaube die Novelle dem Regulator mehr Eingriffe bei Entzug, Änderung und Aufhebung von Konzessionen. Die Regulierungsbehörde erhalte auch neue Eingriffsmöglichkeiten in bereits zuvor von ihr genehmigte Geschäftsbedingungen, was jegliche Genehmigung überflüssig mache.

Mit der Novelle werde die TA zum "Spielball zwischen den Fronten". Der Finanzminister erwarte einerseits hohe Erlöse aus dem geplanten Börsengang, zugleich werde aber durch erhebliche Ausdehnung der Regulierung die notwendige unternehmerische Freiheit weiter eingeschränkt.
Zur asymmetrischen Regulierung, die Newcomern auf dem Markt Vorteile gegenüber dem Ex-Monopolisten bringt, kämen neue Eingriffe hinzu, die sich auf die Bewertung der Gestaltungsmöglichkeiten der TA in Österreich durch potenzielle Investoren negativ auswirken könnten.
Kommentar zum geltenden TKG
Rechtsanwalt Georg Zanger hat heute seinen neuen Kommentar des
Telekommunikationsgesetzes [Verlag Orac] präsentiert; der erste
umfassende Kommentar, der sich mit dem Telekommunikationsgesetz, den
europarechtlichen Vorgaben und allen bisher zum TKG ergangenen
Verordnungen im Detail auseinandersetzt, so Zanger und Co-Autorin
Schöll. Darin geht es unter anderem auch um die Frage, ob trotz
laufenden Verfahrens vor der Telekom Control eine gerichtliche Klage
möglich ist. "Bei EU-Richtlinien-konformer Auslegung muß so eine
Klage sehr wohl möglich sein", sagt Zanger. Er hat bereits im Jänner
als Rechtsvertreter des Providers Inode beim Handelsgericht gegen
die Telekom Austria als ADSL-Monopolist Klage "wegen unzumutbarer
Beschränkung des Wettbewerbs" eingebracht [die FutureZone
berichtete]. Eine Entscheidung wird demnächst erwartet.

Auch UTA fordert Änderungen
Auch die UTA Telekom AG ist mit den derzeitigen Regelungen auf dem Markt nicht zufrieden, fordert aber von der Telekom Control noch mehr aktive Einmischung - zu Gunsten des freien Wettbewerbes und asymmetrischer Regulierung.
UTA-Vorstand Helmut Schönthaler stellte unter anderem eine Diskriminierung zwischen Fest- und Mobilnetz fest: Es bestehe zwar Gleichbehandlung mit der TA als Festnetzanbieter, jedoch nicht zwischen den mobilen Marktbeherrschern.

Auch die "aktive Überprüfung der Einhaltung der Quersubventions-Richtlinien" ist laut Schönthaler eine Schlüsselfrage in Österreich. "Die TA wird geprügelt, die marktbeherrschenden Mobilfunkbetreiber werden nicht einmal gefragt."
Zusätzlich wünscht sich die UTA eine Berücksichtigung des Zusammenhanges zwischen Zusammenschaltungs-Entgelt, Rabatten und Kundentarifen der TA ohne "isolierte Genehmigungen durch die Telekom Control". Die Rabatte würden genehmigt, den Großkunden unter Umständen aber etwas anderes zugesagt.
UTA mit Exekutionsanträgen gegen Telekom Austria gescheitert
Die TA hat im Rekurs gegen die Exekutionsbeschlüsse, die von de UTA wegen angeblich irreführender Tarif-Werbung der TA erwirkt worden waren, Recht erhalten und bekommt die bezahlten Geldstrafen zurück. Darüber hinaus muss UTA der TA die angelaufenen Prozesskosten erstatten. UTA hatte im September 1999 der TA vorgeworfen, in ihren Katalogen weiterhin mit Minutentarifen zu werben, obwohl sie nach Impulsen abrechne. Die UTA hatte eine einstweilige Verfügung gegen die TA erwirkt und seit Herbst 1999 neun Anträge auf Exekution gestellt, der TA brachte dies Strafen in Höhe von rund 300.000 ATS ein. Jetzt ist das Rechtsmittelgericht in seiner vorliegenden Entscheidung der Meinung der TA gefolgt, dass die von der UTA beantragten Exekutionen unzulässig sind.