US-Patentreform schafft erste Hürde

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08.09.2007

In den USA soll das Patentsystem renoviert werden, nun verabschiedete das Repräsentantenhaus seine Version.

Mit 220 zu 175 Stimmen nahm das US-Repräsentantenhaus den Patent Reform Act an, der Patentstreitigkeiten in Zukunft zumindest klarer definieren soll.

Allerdings arbeitet auch der US-Senat an einer eigenen Reformversion, die laut CNet mit der nun verabschiedeten nicht völlig ident sein soll.

Zustimmung von den IT-Größen

Unter anderem die Business Software Alliance und die Computer & Communications Industry Association begrüßten die Entscheidung.

Kritiker sehen darin jedoch eine Vorlage für internationale Großkonzerne wie Adobe, Microsoft und eBay, die Milliardenklagen wegen Patentverletzungen ihrerseits leichter regeln zu können, ohne ihre "offensichtlich unfairen" Geschäftspraktiken ändern zu müssen, wie es eine Vertreterin der US-Demokraten ausdrückte.

Auch Google unterstützt die aktuelle Patentreform, während die "Coalition for 21st Century Patent Reform", unter anderem mit Motorola und Texas Instruments, Bedenken hat.

Die Änderungen im Detail

Die Gesetzesvorlage will unter anderem den bisherigen "First to invent"-Modus in ein auf "First to file"-System ändern, wie es bereits in anderen Ländern zum Einsatz kommt.

Patentstreitigkeiten sollen künftig in jenen Bundesstaaten vor Gericht kommen, in denen die jeweilige Firma ihr Hauptgeschäft macht und nicht mehr dort, wo der Kläger die besten Aussichten hat, seine Klage durchzubringen.

Neue Patente sollen zuerst in einem eigens zu schaffenden Postgrant Opposition Board im US-Patentamt statt gleich vor Gericht behandelt werden.

Neue Schadensersatzberechnungen

Sollte jemand ein Patent absichtlich verletzt haben, drohen ihm nach den neuen Bestimmungen zudem deutlich höhere Schadensersatzforderungen.

Knackpunkt der aktuellen Gesetzesvorlage ist laut CNet jedoch noch die Bestimmung der Höhe eines Schandensersatzes für Patentverletzungen. Derzeit besagt die Vorlage, dass das Gericht nur das Patent, um das vor Gericht gestritten wird, zur Berechnung heranziehen darf und nicht den Wert des Produkts, in dem es zur Anwendung kommt.

(CNet)