Verbraucher-Vertrauen in E-Commerce stärken
Das Vertrauen der Europäer in den elektronischen Handel muss nach Ansicht von EU-Verbraucherkommissar David Byrne gestärkt werden. So müsse beim Einkauf über das Internet beispielsweise sichergestellt werden, dass sich Kunden bei Missbrauch ihr Geld zurückholen und sich letztlich über die Gerichte in ihrem jeweiligen Land ihr Recht gegenüber anbietenden Firmen erstreiten können.
Mit diesem noch jungen Aufgabenfeld müsse sich die EU-Kommission verstärkt beschäftigen, sagte Byrne anlässlich des Internationalen Verbrauchertages am Mittwoch in Brüssel.
"Die europäischen Konsumenten haben im ersten Jahr des neuen Jahrtausends eine enorme wirtschaftliche Macht durch die etwa fünf Billionen Euro, die sie für Güter und Dienstleistungen ausgeben", sagte der EU-Kommissar. Diese Machtausübung beim täglichen Einkauf sollte von der Wirtschaft nicht unterschätzt werden. In diesem Zusammenhang unterstrich Byrne "die vier grundlegenden Rechte der Konsumenten": das Recht auf Verbraucherschutz, Information, Auswahl und das Recht, angehört zu werden.
Vor allem durch die Fernabsatz-Richtlinie, die in Österreich bereits teilweise mit einem Fernabsatzgesetz umgesetzt wurde, dient dem Schutz der Konsumenten im elektronischen Geschäftsverkehr.
So wird den Verbrauchern zB. bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz [also via Internet oder Versandhandel] ein siebentägiges Rücktrittsrecht eingeräumt.
Zusatzinfos zum Fernabsatzgesetz siehe "Mehr zu diesem Thema"
