04.03.2004

DEUTSCHLAND

Privattelefonate in Firma als Kündigungsgrund

"Unerlaubte und heimlich" auf Kosten des Arbeitgebers geführte Privattelefonate können - zumindest in Deutschland - eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt [2 AZR 147/03]. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit auch in der dritten Instanz die Klage eines Arbeitnehmers ab. Der Kläger war Betriebsratsmitglied einer Berliner Immobiliengesellschaft und hatte von Dienstanschlüssen private Telefongespräche nach Mauritius in Höhe von rund 1.355 Euro geführt.

Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter daraufhin fristlos. Der Kläger hielt die Kündigung für unwirksam, da es seiner Ansicht nach dafür keinen wichtigen Grund gab. Außerdem sei dem Kündigungsschreiben nicht die Zustimmung des Betriebsrates schriftlich beigefügt gewesen.