03.03.2004

IFPI

Gericht gegen Kopiersoftware

Im Streit zwischen den deutschen Phonoverbänden [IFPI] und der Ulmer Softwareschmiede S.A.D. hat das Münchner Landesgericht nun ein Urteil gefällt.

Das Gericht bestätigte die Rechtswidrigkeit von Kopierschutzknackprogrammen und verhängte gegenüber S.A.D. eine einstweilige Verfügung.

Mehrere Unternehmen der Musikwirtschaft hatten gegen S.A.D. eine einstweilige Unterlassungsverfügung erwirkt, weil der Hersteller von Kopierprogrammen eine Software entwickelt und in Umlauf gebracht hat, die das Umgehen von Kopierschutzsystemen ermöglicht. S.A.D. hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt, der nun vor dem Landesgericht verhandelt wurde.

Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung zurückgezogen

Um den Rechtsstreit zu beenden, hat S.A.D. den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung zurückgezogen. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Die Verfahrenskosten der Auseinandersetzung gehen zu Lasten des Kopier-Programm-Herstellers.

"Die Verunsicherung hat ein Ende. Copy Count ist illegal und wird nicht weiter vertrieben. Das ist nicht nur eine Niederlage für S.A.D., sondern vielmehr eine klare Absage an alle Anbieter von Kopierschutzknackprogrammen", zeigt sich der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände Gerd Gebhardt kämpferisch.vv