22.02.2004

MATRIX FORUM;

Bürger, Karte, Datenschutz

"Es ist uns im Zuge des E-Goverment-Gesetzes gelungen, Instrumentarien zu entwickeln, die nicht nur für die Kommunikation zwischen Bürger und Behörde einsetzbar sind, sondern ganz universell", so Waltraud Kotschy, Leiterin der Datenschutzkommission des Verfassungsdienstes im Bundekanzleramt.

Wenn bei einer Behörde ein Antrag gestellt wird, muss die Eindeutigkeit der elektronischen Identität des Antragstellers gewährleistet sein, betont Reinhard Posch.

Der Vorstand des Instituts für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie an der TU Graz wurde von der Regierung zum Chief Information Officer bestellt und ist für die technische Umsetzung der Bürgerkarte zuständig.

Das Konzept der Bürgerkarte erreicht die eindeutige Identifizierung des Karteninhabers dadurch, dass jeder Person ein aus der Zentralen Melderegisternummer abgeleitetes Personenkennzeichen zugeteilt wird. Dieser Code wird auf der Bürgerkarte abgespeichert.

Das Konzept Bürgerkarte

Der Begriff Bürgerkarte steht nicht für eine spezielle Karte, sondern vielmehr für ein Konzept, das eine Sammlung von Funktionen definiert.

Diese können auf den verschiedensten Chipkarten oder anderen geeigneten Trägern vorhanden sein.

Behörden-Intranet als Alternative

Mit dem Ende Jänner im Nationalrat beschlossenen E-Government-Gesetz wird praktisch ausschließlich der Einsatz der Bürgerkarte geregelt, heißt es in einer Aussendung der Arge Daten.

Hans Zeger spricht deshalb auch von einem "Bürgerkartengesetz". Die Regelung ist technikverliebt und äußerst kompliziert, spart der IT-Experte nicht mit Kritik am Konzept der Bürgerkarte.

Auch wenn die Anträge mit Bürgerkarte gebührenfrei sind, so fallen doch einige Fixkosten an, außerdem bleibt die Verantwortung für IT-Infrastruktur beim Anwender.

Seine Vision von E-Goverment geht in eine komplett andere Richtung. "Ich möchte beraten werden wie in einem Geschäft." Vom Meldezettel bis zum polizeilichen Führungszeugnis, all jene Dokumente die für einen Antrag erforderlich sind, soll sich der Beamte vor Ort aus einem Behörden-Intranet beschaffen, so der Vorschlag des Obmanns der Arge Daten.