Urteil lässt bwin hoffen

Deutschland
16.08.2007

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs [BGH] war die private Vermittlung von Sportwetten in Deutschland trotz des staatlichen Wettmonopols bis März 2006 nicht strafbar.

Private Anbieter hätten vor einem Urteil des Verfassungsgerichts nicht wissen können, dass ihre Tätigkeit nicht erlaubt gewesen sei.

Die Wettbürobetreiber hätten sich in einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" befunden, weil die Rechtslage unklar gewesen sei, entschied der Vierte Strafsenat des Deutschen BGH in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Freispruch bestätigt

Die Richter bestätigten damit den Freispruch für ein Wettbüro aus dem Saarland, das zwischen Oktober 2003 und März 2004 auch Beteiligungen an Sportwetten mit festen Gewinnquoten ["Oddset-Wetten"] einer Firma von der Isle of Man vermittelt hatte.

Der BGH vermied damit, den Fall dem Verfassungsgericht vorzulegen, um prüfen zu lassen, ob auch das saarländische Gesetz für Sportwetten verfassungswidrig ist.

Am 28. März 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht das staatliche Wettmonopol in Bayern für verfassungswidrig erklärt. Bayern habe für das Spiel zu offensiv geworben und den Schutz vor Spielsucht vernachlässigt - das Argument für ein Verbot von privaten Anbietern. Das Monopol selbst stellte das Gericht nicht infrage und gab dem Land bis 2008 Zeit für eine Neuregelung.

Private Anbieter hoffen auf EU

Private Anbieter hoffen nun auf Europa, um die nationalen Glücksspielmonopole abzuschaffen.

Das Oberlandesgericht Wien stellte fest, dass Österreichs Glücksspielrecht mit Europäischem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist. "Die Politik ist nun am Zuge, eine EU-konforme Rechtslage zu schaffen, die die Realitäten des Internet-Zeitalters berücksichtigt", sagte bwin-Rechtsanwalt Thomas Talos.

Der Europäische Gerichtshof hat im März festgehalten, dass das Glücksspiel grundsätzlich unter die Dienstleistungsfreiheit fällt. Nationale Beschränkungen seien zwar zulässig, dürften aber weder unverhältnismäßig noch diskriminierend sein.

In Deutschland wollen die Länder mit einem Staatsvertrag ihr lukratives Monopol sichern und Internet-Anbieter ausschließen. Vor kurzem hatte die Kommission Deutschland wissen lassen, dass sie den vorgelegten Entwurf kritisch sieht.

(APA | Reuters)