DT soll 30 Mio. Schadenersatz zahlen
Im Streit um überhöhte Netztarife hat der deutsche Bundesgerichtshof [BGH] einer Schadenersatzklage gegen die Deutsche Telekom [DT] Recht gegeben.
In dem Verfahren ging es um Verbindungsentgelte, welche die früheren Mannesmanntöchter o.tel.o und Arcor nach der Liberalisierung der Telekommunikation an die DT gezahlt hatten, um eigene Dienste anbieten zu können.
Die DT hatte dafür die deutlich höheren Endverbrauchertarife in Rechnung gestellt - was aus Sicht der Kläger einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des einstigen Monopolisten darstellte. Sie forderten 30 Millionen Euro Schadenersatz.
Der BGH-Kartellsenat gab ihnen im Ergebnis Recht. Die Endverbrauchertarife seien auf das Verhältnis zwischen Telekommunikationsdienstleistern nicht anwendbar - hier gehe es allein um die Gewährung eines "besonderen Netzzugangs". Der BGH verwies das Verfahren an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück, das nun abschließend prüfen muss, welche Entgelte die DT in Rechnung stellen durfte.
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