Konflikt um Behörden-Auskunftspflicht

deutschland
10.08.2007

Einige Mitglieder der mitregierenden deutschen Sozialdemokraten halten den Umgang der Berliner Behörden mit der Auskunftspflicht gegenüber Bürgern für allzu wilhelminisch. Zwei Abgeordnete klagen nun Innen- und Verkehrsministerium.

Das knapp zwei Jahre alte deutsche Gesetz für besseren Zugang der Bürger zu Dokumenten und Informationen der Regierung hat nach Einschätzung einiger Mitglieder der SPD bisher nur wenig Wirkung erzielt. "Da herrscht weiter der preußische Obrigkeitsstaat", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss am Freitag zur Begründung einer Klage auf Herausgabe von Regierungsdokumenten.

Klage gegen Ministerien

Die Praxis der Verwaltung, sich auf Geheimhaltung zu berufen, zeige sich am Umgang mit dem Vertrag über die Lkw-Maut und die Privatisierung der Bundesdruckerei. Er und sein Fraktionskollege Johannes Jung wollen mit Klagen gegen das Bundesinnen- und Verkehrsministerium zu diesen Themen erreichen, dass die Rechte der Bürger durch das Informationsfreiheitsgesetz [IFG] vom Verwaltungsgericht festgestellt werden.

Tauss sagte, in der öffentlichen Verwaltung herrsche noch vielfach Unsicherheit, wie nach dem seit 2006 geltenden IFG zu verfahren sei. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix, der die Klagen unterstützt, sagte, man könne von dem Gesetz nicht eine schlagartige Veränderung der Verwaltungsmentalität erwarten.

Gesetz gegen Beharrungskraft

Neben vielen Fortschritten in den Behörden bei der Öffnung für Anfragen der Bürger stünden zahlreiche Beispiele für die bisherige Abwehrhaltung. Die Klagen von Tauss und Jung zielen auf eine gerichtliche Klärung der entscheidenden Frage, wann sich eine Behörde auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berufen kann, um Bürgeranträge auf Einsicht in Dokumente abzulehnen.

Tauss und Jung klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen das Bundesinnen- und das Verkehrsministerium. Von ihnen hätten sie erfolglos Kopien des Rahmenvertrags zur Privatisierung der Bundesdruckerei und des Betreibervertrags zur Lkw-Maut mit dem Konsortium Toll Collect beantragt.

Vier von 17.000 Seiten

Tauss sagte, er habe vom 17.000-seitigen Mautvertrag vier Seiten bekommen - die ersten und die letzten. Die Ministerien böten an, dass Abgeordnete die Verträge in der "Geheimschutzstelle" des Bundestags einsehen könnten. Dann dürften sie über die Inhalte aber nicht sprechen. Nach eigenen Angaben klagen Tauss und Jung "als Bürger", um Informationszugang für alle Bürger durchzusetzen.

Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums begründete das Nein zu Tauss' Antrag mit dem laufenden Schiedsverfahren Maut. Man sei überrascht, dass ein Abgeordneter klage, der Einsicht in den Vertrag nehmen konnte. Das Ministerium sei aber gelassen, weil es sich an die Vorgaben des IFG halte.

Entscheidung erst nach Jahren

Das Innenministerium erklärte, nun sei es Sache des Gerichts, zwischen dem grundsätzlichen Zugangsrecht der Bürger und den Ausnahmeregeln zu entscheiden. Nach Jungs Angaben ist mit einer Entscheidung nicht mehr in dieser Wahlperiode zu rechnen. FDP, Grüne und der Deutsche Journalistenverband unterstützten die Kritik der SPD an der mangelnden Anwendung des Gesetzes.

(Reuters)