Zentrale Steuerdatenbank beschlossen

deutschland
08.08.2007

Das deutsche Bundeskabinett hat am Mittwoch die umstrittene zentrale Erfassung aller Steuerdaten beschlossen.

Die zentrale Datensammlung ist Teil des Entwurfs für ein Jahressteuergesetz 2008 von Finanzminister Peer Steinbrück.

Der Aufbau einer zentralen Datenbank für Steuerdaten ist ein Bestandteil der geplanten Einführung eines elektronischen Lohnsteuerverfahrens ab 2011. Damit soll die Papier-Lohnsteuerkarte abgeschafft werden.

Staatssekretär: "Unbedenklich"

Der für das Jahressteuergesetz zuständige Staatssekretär Axel Nawrath nannte die zentrale Datenerfassung datenschutzrechtlich unbedenklich und verwies auf erhebliche Vereinfachungen für alle Beteiligten. Kritiker dagegen äußerten die Befürchtung, auch Unberechtigte könnten auf sensible Steuerdaten zugreifen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, äußerte im RBB massive datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Pläne für eine zentrale Erfassung von Steuerdaten. Hier werde eine gigantische Datensammlung aufgemacht, bestehend aus sensiblen Daten zu Religionszugehörigkeit, Freibeträgen und Familienzusammenhängen.

Warnung vor unberechtigten Zugriffen

"Und diese zentrale Datei soll nicht nur Finanzämtern zur Verfügung stehen, sondern auch den Arbeitgebern", kritisierte er. Zudem sei der Zugriff von Unberechtigten nicht auszuschließen. Auch die Grünen-Politikerin Christine Scheel äußerte im Bayerischen Rundfunk die Befürchtung, dass es zu Missbräuchen kommen könne. Das Verfahren sei insgesamt zu wenig durchdacht.

Dagegen verwies das Finanzministerium auf eine enge Abstimmung in diesen Fragen mit dem Justizministerium. Einhellig würden die Pläne in der Regierung als unbedenklich eingeschätzt. Für die Steuerpflichtigen wie die Verwaltung werde das gesamte Lohnsteuerverfahren mit der Abkehr von der Papier-Form zudem erheblich einfacher.

(dpa)