Weiter Streit über Online-Durchsuchung

Deutschland
04.08.2007

SPD wartet auf Urteil des Verfassungsgerichts

Die SPD pocht im Streit über die Online-Durchsuchung von Computern darauf, zunächst das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen Polizeigesetz abzuwarten.

"Es wäre doch absurd, jetzt ein Gesetz zum Bundeskriminalamt inklusive Online-Durchsuchungen zu beschließen, um kurz darauf aus Karlsruhe einen Kriterienkatalog an die Hand zu bekommen, der dies rechtlich sauber regelt", erklärte SPD-Fraktionschef Peter Struck gegenüber "Focus".

Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble [CDU] könne das Gesetz zwar sofort haben, allerdings müsse das Thema Online-Durchsuchungen offenbleiben, bis das Gericht entschieden habe. Mit einem Urteil wird Anfang nächsten Jahres gerechnet.

Schäuble lehnt es bisher ab, auf die Online-Ausspähungen in dem Gesetzesentwurf zumindest vorerst zu verzichten.

"Sensible Themen" im Entwurf

SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hält es für "völlig ausgeschlossen", dass das BKA-Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.

Selbst wenn die umstrittene Online-Durchsuchung zunächst ausgeklammert werde, könne das Gesetz frühestens im Februar 2008 im Bundesgesetzblatt stehen. Ein höheres Tempo verbiete sich wegen einer Vielzahl weiterer sensibler Themen im Entwurf, darunter Rasterfahndung und Großer Lauschangriff.

Der deutsche Innenstaatssekretär August Hanning warnte dagegen, das Instrument der Online-Durchsuchung werde angesichts der großen Gefahrenlage schnell benötigt.

"Diesen Zeitplan zu akzeptieren heißt im Klartext, das hohe Risiko einzugehen, dass die Online-Durchsuchung nicht mehr in dieser Legislaturperiode beschlossen wird", sagte er zum "Spiegel".

(Reuters)