"Waschkörbeweise Vollmachten"

Data-Retention
30.07.2007

Deutsche Bürgerrechtler haben für eine Massenverfassungsbeschwerde gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung bereits 5.000 Vollmachten gesammelt.

Seit November 2006 ruft der deutsche Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur Beteiligung an einer Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Protokollierung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internet-Nutzung der gesamten Bevölkerung auf.

Ein Anwalt der Initiative berichtete von "waschkörbeweise eingehenden Vollmachten" gegen die "Totalüberwachung der Telekommunikation". Am Montag meldeten die Bürgerrechtler den Eingang der 5.000. schriftlichen Vollmacht.

Wenn der deutsche Bundestag die Vorratsdatenspeicherung wie geplant in diesem Jahr beschließen wird, soll die laut Bürgerrechtler in der deutschen Geschichte einmalige Massenverfassungsbeschwerde eingereicht werden.

Munition erhielt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vor kurzem auch von der EU-Generalanwältin Juliane Kokott, die in einer Stellungnahme zu Verfahren des spanischen Verbands Promusicae gegen den Telekom-Anbieter Telefonica schrieb: "Man kann daran zweifeln, ob die Speicherung von Verkehrsdaten aller Nutzer - gewissermaßen auf Vorrat - mit Grundrechten vereinbar ist, insbesondere da das ohne konkreten Verdacht geschieht."

Im Herbst im österreichischen Parlament

In Österreich soll die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung [Data-Retention] im Herbst im Parlament behandelt werden. Zum seit Ende April vorliegenden Gesetzesentwurf gingen 90 Stellungnahmen mit teils schweren Bedenken ein.

Die EU-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, Verkehrsdaten aus Telefonienetzen und dem Internet mindestens ein halbes Jahr lang zu speichern.

Und zwar: Wer mit wem wann wo telefoniert, SMS oder E-Mails ausgetauscht hat, dazu müssen die temporär vergebenen dynamischen IP-Adressen ebenfalls gespeichert werden. Die Richtlinie ist dezidiert zur Bekämpfung schwerer Verbrechen, vor allem des Terrorismus, durch die EU-Gremien gegangen.

Während die Speicherpflicht für Verkehrsdaten aus Telefonienetzen in Österreich mit 15. September 2007 in nationales Recht umgesetzt werden sollte, haben Österreich und eine ganze Reihe von anderen Staaten längere Übergangsfristen für Internet-Daten ausgehandelt. Hier zu Lande läuft die Frist bis Frühjahr 2008.