Tücken bei Telefon-Grundgebührenbefreiung
Mit der seit 1. Jänner geltenden Änderungen des Fernsprechentgelt-Zuschussgesetzes wurde der Vorgang für die Grundgebühren-Befreiung für den Antragsteller komplizierter.
Seitdem gibt es nämlich die Befreiung nicht mehr, sondern eine Zuschussleistung. Der entsprechende Bescheid wird nach einer Überprüfung von der GIS, dem Gebühren Info Service, zugestellt.
Beim Telefon gilt der Bescheid als eine Art Gutschein, der beim Betreiber eingelöst werden kann. Dieser gilt jedoch erst, wenn der Bescheid auch wirklich dort vorliegt.
Dies kann jedoch in der Praxis durch Verzögerungen zu Problemen führen, wie das Ö1-Magazin help heute ab 11.40 berichtet.
Ö1
