Online-Durchsuchung "extrem schwierig"

Trojaner
22.07.2007

Aus Sicht des Computerexperten und stellvertretenden Chefredakteurs der Zeitschrift "c't", Jürgen Kuri, sind Online-Durchsuchungen von Computern kaum zu verheimlichen.

"Wenn die Nutzer Anti-Viren-Programme und Firewalls einsetzen, wird es schwierig, sich daran vorbeizumogeln", sagte Kuri.

Die Polizei müsse für die verdeckten Online-Durchsuchungen privater Computer eine spezielle Software auf die Rechner einschleusen. Kuri hat starke Zweifel, ob eine solche Software, die er als "Bundes-Trojaner" bezeichnet, unentdeckt bleiben könne. Online-Durchsuchungen seien "technisch extrem schwierig" umzusetzen.

"Büchse der Pandora"

"Und wenn man weiß, wie eine solche Software funktioniert, kann man sich dagegen schützen", sagte der Computerfachmann.

"Da wird eine Büchse der Pandora geöffnet, die die Strafverfolger und die Polizei nicht mehr schließen können."

Der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble [CDU] will künftig Online-Durchsuchungen von Privatcomputern ermöglichen, um Terroranschläge zu verhindern. Vertreter des CDU-Koalitionspartners SPD signalisierten zuletzt Kompromissbereitschaft. CDU-Vertreter rechnen im Herbst mit einer Einigung.

"Verfassungsrechtlich bedenklich"

Kuri hält Online-Durchsuchungen für einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre und für verfassungsrechtlich bedenklich.

"Ich gehe davon aus, dass die Online-Durchsuchung wie zuvor der Große Lauschangriff vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand hat."

Im vergangenen Dezember sprach ORF.at mit dem Sicherheitsexperten Josef Pichlmayr über mögliche Anwendungen und Grenzen des "Polizei-Trojaners".

"Es gibt keine moralische Software"

Die Software, mit der Strafverfolger in private Computer eindringen, könne auch nicht unterscheiden, "was der Kern der Privatsphäre und was öffentliches Leben der Person ist", kritisierte Kuri. "Es gibt keine moralische Software."

Auch der österreichische Innenminister Günther Platter [ÖVP] denkt über den Einsatz von "Polizei-Trojanern" nach. ORF.at sprach mit dem Richter und Internet-Rechtsexperten Franz Schmidbauer darüber, ob mit diesen Methoden ermittelte Daten vor Gericht überhaupt als Beweis zählen.

(dpa)