05.03.2000

BIG BROTHER

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USA gegen Anonymität im Netz

Die US-Regierung will das Recht auf Anonymität im Internet einschränken. Ein von Präsident Bill Clinton in Auftrag gegebener Bericht verlangt, dass die Identifikation von Internet-Benutzern erleichtert und die internationale Zusammenarbeit der Behörden verstärkt werden.

Der Polizei müsse es möglich sein, Hacker im Netz zu verfolgen oder die Herkunft von "anonymen E-Mails mit Bombendrohungen" festzustellen, heißt es in dem Papier, für das Justizministerin Janet Reno verantwortlich zeichnet.

Der Bericht soll zwar schon vor den massiven "Denial of Service"-Angriffen im Februar weitgehend fertig gewesen sein, kommt in der gegenwärtige Diskussion aber gerade recht.

Das FBI kann bislang noch keinen Fahndungserfolg in der Sache vorweisen und hat in einer Anhörung vor dem US-Kongress vergangenen Dienstag die Anonymität der Internet-User dafür verantwortlich gemacht.

Der Bericht betont die Notwendigkeit, Kommunikation über das Internet grenzüberschreitend und in Echtzeit verfolgen zu können.

Außerdem sollen Provider dazu angehalten werden, ihre detaillierten Aufzeichnungen über das Online-Verhalten der Kunden länger aufzuheben, um der Polizei gegebenenfalls die Identifikation von Usern zu erleichtern.

Anonymisierte E-Mail

Wer unerkannt per E-Mail kommunizieren will, kann auf so genannte "anonyme Remailer" zurückgreifen. Seit Februar ist auch in Österreich ein solcher in Betrieb.

Erreichbar ist der Remailer unter der Adresse mixmaster@remailer.privacy.at. Auf eine Mail mit dem Betreff "remailer-help" bekommt man den Hilfe-Text zugeschickt.

Auch die Republikaner im Kongress haben zurückhaltend auf den Bericht reagiert. Vor allem die Idee der Echtzeit-Überwachung des Internet stieß auf Ablehnung.

Man müsse Verbrechen, in denen das Internet eine Rolle spiele, klarerweise genauso verfolgen wie solche, in denen etwa ein Telefon zum Einsatz kommt, doch wolle man die Verhältnismäßigkeit der Mittel dabei nicht aus den Augen verlieren.

Das Recht auf anonyme politische Äußerungen wurde in den USA durch einen Höchstgerichtsentscheid aus dem Jahr 1995 bestätigt.