EU stellt Roaming-Verfahren ein
Regelung macht Klage überflüssig
Die EU-Verfahren gegen Deutschland und Großbritannien wegen zu teurer Gebühren für das Handytelefonieren im europäischen Ausland sind eingestellt worden. Das teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Seit dem 30. Juni gilt eine Verordnung zu den Roaming-Gebühren.
Klare Regeln geschaffen
Sie regelt die Höchstpreise für Gespräche und soll die Preise für die Verbraucher deutlich senken. Diese neuen Vorschriften sorgten für klare Regeln, sodass das Verfahren beendet werden könne, schrieb die Kommission.
Sie hatte den britischen Anbietern Vodafone UK, O2 UK sowie Vodafone und T-Mobile in Deutschland vorgeworfen, von Großkunden überhöhte Gebühren verlangt zu haben.
(dpa)
