Wann E-Mails Spam und strafbar sind
Gegen Spam, unerwünschte Werbemails, wurden im letzten Jahr weltweit verschärfte Gegenmaßnahmen gesetzt.
In den USA wurde dazu vor kurzem ein nationales Gesetz erlassen. In Österreich decken das Telekommunikations- und das E-Commerce-Gesetz die rechtliche Handhabung mit Werbemails.
Das hohe Spam-Aufkommen und die zahlreichen E-Mail-Viren haben E-Mail-Empfänger vorsichtiger werden lassen. So manches Mail wird daher fälschlicherweise, entweder durch einen Filter oder aber per Hand, zu Spam erklärt, obwohl es sich beispielsweise um ein Bewerbungsschreiben handelt.
Das Ö1-Magazin help schildert heute ab 11.40 Uhr einen solchen Fall, bei dem der Versender eine Unterlassungserklärung unterschreiben sollte.
Er habe mit seinem Mail nach Auffassung einer Anwaltskanzlei gegen Paragraf107 des Telekommunikations-Gesetz [das Zusenden unerwünschter Werbeemails] sowie Paragraf sieben des E-Commerce-Gesetzes [Nichtbeachtung der "Robinsons-Liste"] verstoßen. Der Empfänger des Briefes, ein Verlag, hatte das Mail ungelesen an die Kanzlei weitergeleitet.
Spam breitet sich immer schneller ausWeiters stellt Help eine Checkliste der Arbeiterkammer für E-Learning-Programme vor, die helfen soll, sich im großen Angebot zurecht zu finden.
