Heimliche Kontodaten-Abfrage rechtens

deutschland
12.07.2007

Das deutsche Bundesverfassungsgericht bestätigt das Recht der Finanz- und Sozialbehörden auf heimliche Kontrolle der Kontodaten aller Bürger.

Die heimliche Abfrage von Kontostammdaten durch Ermittler und Steuerfahnder in Deutschland ist rechtmäßig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Donnerstag mehrere Klagen gegen den automatischen Kontenabruf weitgehend ab.

Recht des Staates sticht Selbstbestimmung

Die Gesetzesnormen verstießen grundsätzlich nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, entschieden die Richter. Allerdings müsse die Regelung zur Erhebung der Daten für Sozialleistungen bis Juni 2008 vom Gesetzgeber genauer gefasst werden. Bis dahin dürfe die jetzige Regelung weiter unter bestimmten Voraussetzungen angewandt werden.

Staatsanwälte und Steuerfahnder haben seit 2003 das Recht, auf die Kontostammdaten sämtlicher in Deutschland ansässiger Banken automatisiert zuzugreifen, ohne dass der Betroffene davon erfährt. Bei den Kontostammdaten handelt es sich unter anderem um Name, Geburtsdatum und Kontonummer.

Zahl der Abfragen steigt

Nach Zahlen der deutschen Volksbanken nahmen die Abfragen seit der Einführung des Gesetzes drastisch zu. So seien 2006 mehr als 80.000 Konten von Ermittlern und Steuerfahndern unter die Lupe genommen worden, weitere gut 25.500 von Finanz- und Sozialbehörden.

(Reuters)