Google unterliegt im Rechtsstreit um Gmail
Im Rechtsstreit über die Marke Gmail in Deutschland konnte Unternehmer Daniel Giersch die letzte Runde für sich entscheiden.
In der vierten Runde des langjährigen Rechtsstreits entschied das Hanseatische Oberlandesgericht nun zu Gunsten von Giersch, teilte dieser in einer Aussendung mit.
Google darf demnach "Gmail" in Deutschland nicht verwenden. "Google verletzt damit die prioritätsälteren Markenrechte des Jungunternehmers", so das Gericht in seinem Urteil [Az 5 U 87/06, 4. Juli 2007].
Seit 2000 registriert
Das Hauptverteidigungsargument von Google, Giersch bezwecke mit seiner rechtsmissbräuchlichen Klage nur den überteuerten Verkauf seiner Marke, wurde gerichtlich zurückgewiesen.
Giersch hatte Gmail als Marke 2000 registrieren lassen und nutzt sie für sein selbst entwickeltes hybrides Mail-System. Er wolle den Namen ausschließlich dafür verwenden, so Giersch.
Die Rechtslage sei für das Gericht so eindeutig, dass es die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen habe, teilte Gierschs Anwalt weiter mit.
Zusätzlich zum Prozess um Gmail in Deutschland laufen Klagen von Google gegen Giersch in Spanien, Portugal und der Schweiz.
