17.12.2003

UMTS

Hamburg muss Handymast aufstellen

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in zweiter Instanz den Bau einer UMTS-Mobilfunkantenne erlaubt.

Die Anlage dürfe bis zum endgültigen Abschluss des Rechtsstreits errichtet und in Betrieb genommen werden, teilte das Gericht am Mittwoch in Hamburg mit. Die Bewohner würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, selbst wenn sie subjektiv eine psychische Belastung empfänden.

Für das Baurecht sei entscheidend, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für die elektromagnetische Strahlung eingehalten würden.

Erfüllung der Wohnbedürfnisse

Es war in Deutschland das erste Verbot einer UMTS-Sendeanlage, das zudem von Prominenten wie dem Hamburger Rechtsanwalt Matthias Prinz unterstützt wurde.

Die Kritiker hatten argumentiert, dass die Strahlung der Anlage auch unterhalb der Grenzwerte die menschliche Gesundheit schädigen könne, und hatten damit zunächst Recht bekommen.

Dagegen ging das Mobilfunkunternehmen T-Mobile in Berufung. Das OVG stellte in seinem Urteil nun fest, dass der Bau und Betrieb einer Mobilfunkanlage den Wohnbedürfnissen diene und geradezu erwartet werde.