01.03.2000

E-KOMMERZ

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EU will Steuerschlupflöcher im Internet schließen

Die Europäische Kommission will nach Informationen des "Handelsblatts" Steuerschlupflöcher beim Internet-Handel in der EU schließen. Wie die Zeitung unter Berufung auf einen EU-Richtlinienentwurf berichtet, sollen Internet-Anbieter aus Nicht-EU-Ländern künftig verpflichtet werden, sich in einem Staat der Europäischen Union registrieren zu lassen.

Auf diesem Weg sollten sie dazu gezwungen werden, dort bei Geschäften mit Konsumenten aus der Europäischen Union Mehrwertsteuer zu entrichten. Dies gelte vor allem für den wachstumsträchtigen Markt mit Produkten, die direkt aus dem Internet heruntergeladen werden können, wie Software, Musikstücke und Filme.

Mehrwertsteuer-Richtlinie

Die Kommission habe die Arbeit an einer entsprechenden Richtlinie zur Mehrwertbesteuerung von Produkten und Dienstleistungen, die via Internet vertrieben werden, fast abgeschlossen, berichtete die Zeitung weiter. Nach bisheriger Gesetzgebung müssen Firmen aus Drittländern wie den USA nur dort Mehrwertsteuer zahlen, selbst wenn die Waren über das Internet in der EU verkauft werden. Fraglich ist allerdings, wie eine EU-interne Richtlinie Wirkung auf Anbieter aus Drittstaaten haben soll.

Dementi

Ein Sprecher der EU-Kommission dementierte den Bericht des "Handelsblattes". Das Blatt gebe das Papier eines einzelnen Beamten wieder, sagte der Sprecher.

Die Kommission sei aber noch mitten in der Meinungsfindung. "Wir sind noch nicht nahe einer Entscheidung", hieß es. Der neue Vorschlag müsse "ausgewogen und praktikabel" sein und dürfe die Entwicklung des elektronischen Handels nicht behindern, meinte der Sprecher. Ein Richtlinienvorschlag für die Besteuerung von Anbietern von Dienstleistungen im Internet solle noch vor dem Sommer gemacht werden.