01.03.2000

SCHLUSS

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WIPO vs. Domain-Name-Grabber

Das rechtliche Vorgehen gegen Cybersquatter, die sich begehrte internationale Web-Adressen [meist bekannte Markennamen] schützen lassen, um sie hinterher an Firmen, die diese Marken aufgebaut haben, teuer zu verkaufen, war bisher sehr schwierig.

Jetzt sind die ersten Urteile des neuen Online-Schiedsgerichts der Weltorganisation für Geistiges Eigentum [WIPO] gegen Domain-Name-Grabber ergangen, und sie sprechen eine deutliche Sprache: In jedem der fünf Fälle ordneten die Richter die "Räumung" der Seite durch den Cybersquatter an.

Australiens größter Telekommunikationskonzern Telstra hat sich vor dem Online-Gericht unterdessen erfolgreich gegen den Besetzer der Seite "telstra.org" zur Wehr gesetzt. Dieser hatte sich hinter dem mysteriösen Namen "Nuclear Marshmallows" und einer falschen Adresse verborgen und mit Telstra monatelang Versteck gespielt.

Rechtlich bindend sind die Urteile des Online-Schiedsgerichts zwar nicht. Allerdings haben sich alle Firmen, die eine Lizenz zur Vergabe internationaler Internet-Adressen haben, auf die Respektierung der WIPO-Urteile geeinigt.

Das Online-Gericht kann allerdings nur entscheiden, wenn es um internationale Domain-Namen geht, das sind Internet-Adressen, die auf .com, .net oder .org enden. Für nationale Adressen, die zum Beispiel ein .at für Österreich oder ein .de für Deutschland am Ende haben, ist das neue Gremium nicht zuständig.