UMTS-Klage doch nicht chancenlos
Die Klage der UMTS-Anbieter gegen den österreichischen Staat wird auch in anderen EU-Ländern genau verfolgt und könnte bei Erfolg eine europaweite Prozesslawine auslösen.
Auch wenn sich die europäischen Finanzministerien gelassen geben, scheint die millionenschwere Rückerstattung des Steueranteils an die Netzbetreiber nach Einschätzung eines Bonner Finanzamtes nicht so eindeutig ausgeschlossen wie bisher dargestellt.
"Wenn es so eindeutig wäre, wäre die Entscheidung längst gefallen", sagte der Vizeleiter des Finanzamtes Bonn Innenstadt, Günther Mihatsch, der "Berliner Zeitung".
Das Bonner Finanzamt untersucht demnach seit mehr als einem Jahr, ob die deutsche Regulierungsbehörde bei der UMTS-Versteigerung im August 2000 zu Recht auf Erhebung einer Mehrwehrtsteuer verzichtet hat.
Finanzamt Bonn-Innenstadt"Politische Entscheidung"
Gespräche über den Vorgang seien derzeit mit obersten Finanzbehörden auf Bundes- und Landesebene im Gange.
"Das ist eine politische Entscheidung. Da muss es eine eindeutige Weisung geben", zitierte das Blatt Mihatsch weiter.
Sprecher des österreichischen sowie deutschen Finanzministeriums hatten am Montag bekräftigt, dass die Lizenzversteigerung hoheitliches und nicht unternehmerisches Handeln dargestellt habe: "Dies kann keinesfalls mit einer Steuer belegt werden."
Alle sechs österreichischen UMTS-Betreiber haben in der vergangenen Woche Klagen gegen die Republik Österreich eingereicht, um insgesamt 140 Mio. Euro als Vorsteuerabzug zurückzuerhalten.
UMTS-Klage als EU-Präzedenzfall"Nullsummenspiel"
Die österreichischen Mobilfunkter rechnen damit, dass die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof [EuGH] landen und europaweite "Vorbildwirkung" haben wird.
Mit einem Urteil des EuGH wäre laut Branchenschätzungen frühestens in einem, realistischerweise aber erst in zwei bis drei Jahren zu rechnen.
Auf lange Sicht hält One-Rechtsexperte Josef Mayer das Urteil allerdings für ein "Nullsummenspiel". Bei Misserfolg der Betreiber müsse der Staat die Mehrwertsteuer nicht rückerstatten.
Bei Erfolg der Betreiber müsse der Staat zunächst zwar die Mehrwertsteuer zurückzahlen, die Unternehmen kämen dann aber früher in die Gewinnzone und würden früher Körperschaftssteuer und damit wieder Geld an den Staat abführen.
