28.02.2000

HINTERGRUND

Bildquelle:

Amazon zementiert Marktmacht durch Patente

Amazon.com, der größte Online-Einzelhändler der Welt, setzt im Kampf um die Aufteilung des Marktes auf die Patentierung seiner Shopping-Technik. Vergangenen Freitag wurde dem Unternehmen ein Patent für sein weit verbreitetes Partnerprogramm zuerkannt.

Das Programm basiert auf dem Prinzip, dass Website-Betreiber auf ihren Seiten Links auf Produkte aus dem Amazon-Katalog einbauen und Provisionen kassieren, wenn ein User dem Link folgt und das Produkt kauft.

Unzählige andere E-Commerce-Anbieter, die ähnliche Strategien verfolgen, fürchten nun um die Zukunft ihrer eigenen Programme.

Das breit angelegte Patent deckt alle Prozesse in Amazons Partnergrogramm ab, von der Registrierung über die Verknüpfung der Partner-Sites mit Amazons Datenbank bis zur Verrechnung der Provisionen.

Ein Sprecher von Amazon wollte sich am Freitag nicht zu den Absichten des Unternehmens äußern: "Wir spekulieren nie darüber, was wir in Zukunft tun könnten oder nicht tun könnten."

Der Konkurrenz allerdings wird das Spekulieren nicht erspart bleiben. Schließlich könnte Amazon sein Patent dazu nutzen, von Anbietern, die mit einer ähnlichen Technik arbeiten, Lizenzgebühren zu verlangen oder ihnen den Einsatz dieser Technik einfach zu verbieten.

Der Analyst Rob Labatt von der Garnter Group erwartet tief greifende Auswirkungen auf die Entwicklung des Online-Shopping, falls Amazon sich entschließen sollte, sein Recht geltend zu machen.

Mittlerweile formiert sich der Protest gegen die Patent-Politik von Amazon.

Präzendenzfall

Das bisherige Verhalten von Amazon lässt wenig Gutes erwarten. Das Unternehmen hält bereits ein Patent für das so genannte "One-Click-Shopping", bei dem es um nichts anderes geht, als dass bereits registrierte Amazon-Kunden ein Produkt durch einen einzigen Klick bestellen können.

Amazon hat dieses Trivial-Patent dazu verwendet, eine einstweilige Verfügung gegen den Konkurrenten barnesandnoble.com zu erwirken, der ein ähnliches Verfahren nun vorerst nicht mehr anwenden darf.