25.02.2000

WIN2000

Einstweilige Verfügung gegen Microsoft

Das Langericht München hat einer einstweiligen Verfügung gegen Microsoft stattgegeben, die es dem Konzern untersagt, sein Betriebssystem Windows mit einem Kopierschutz anzubieten.

Der zuständige Richter Wolfgang Rabl sagte, er gehe von einem Wiederspruch des Unternehmens aus."Es wird sicher zu einer mündlichen Verhandlung kommen." Microsoft Deutschland war für eine Stellungnahme nicht mehr erreichbar.

Die SMS GmbH hatte in ihrer Verfügung kritisiert, ein Kopierschutz für OEM-Versionen "beeinträchtige ihre Absatzchancen und sei daher wettbewerbswidrig". Ab dem 1.4.2000 sollen alle OEM-Versionen der MS-Betriebssysteme Windows 95, 98, NT und 2000 mit einem hardwarespezifischen Kopierschutz versehen werden. Eine mit einem PC ausgelieferte Windows-Version kann dann nur noch auf diesem einen PC installiert werden. Kunden erhalten vom PC-Hersteller lediglich eine Recovery-CD, die an das BIOS gebunden ist. Für den nicht seltenen Fall, daß Windows zerschossen ist und neu installiert werden muß, gelingt eine Neuinstallation nur mit dieser individuellen CD. Mit der Sperre sollen nach Microsoft-Angaben Grauhandel und Raubkopien verhindert werden. Bisher konnte ein Kunde, der die Software zusammen mit einem Computer erworben hat, diese auch bei einem Umstieg auf einen schnelleren Prozessor oder einen neuen Computer weiterhin nutzen.

In der Vergangenheit tauchten derartige Windows-Versionen im großen Umfang im Handel auf, weil PC-Hersteller bei einem Produktionsrückgang ihren Überschuß an Windows-Lizenzen verkauft hatten.