Deutschland verhandelt Handy-Anonymität
Im Streit zwischen Mobilfunkunternehmen und der Bundesrepublik Deutschland zur Datenspeicherung von Handynutzern verhandelt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Mit einer Musterklage will der Betreiber Vodafone D2 verhindern, dass er persönliche Daten seiner Kunden von Prepaid-Produkten speichern muss.
Normalerweise zahlen die Kunden lediglich einen Betrag und erhalten eine Karte mit Guthaben. Daten werden meist nicht erfasst, obwohl es gesetzlich vorgesehen ist.
Datenschützer rügt deutsche RegierungEntscheidung fällt heute
Hintergrund des Streits sind die Leitlinien der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu Prepaid-Produkten.
Danach müssen die Betreiber die persönlichen Daten der Handynutzer wenigstens einmal registrieren, bevor sie die Telefonkarten freischalten. Die Behörde beruft sich dabei auf die bundesdeutschen Vorschriften zur Überwachung von Telefonaten.
Ob das verfassungsgemäß ist, will der zuständige sechste Senat noch heute entscheiden. Etwa die Hälfte aller Handynutzer bindet sich nicht mit einem Vertrag an einen Mobilfunkbetreiber und nutzt das Kartensystem.
