Sichere Vertragsabschlüsse im Internet
Bis Juni wird die Fernabsatzrichtlinie, die den Schutz von Konsumenten bei Geschäftsabschlüssen im Internet zum Ziel hat, auch in Österreich komplett umgesetzt.
Die Fernabsatzrichtlinie gilt grundsätzlich für Verträge, die ohne körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien über weitere Distanzen geschlossen werden.
Die ersten Fernabsatz-Bestimmungen [zB im Konsumentenschutzgesetz und im Produkthaftungsgesetz], die die Fernabsatzrichtlinie umsetzen, sind in Österreich bereits im vergangenen Jahr in Kraft getreten: Unternehmer müssen Verbraucher im Versandhandel und im Distanzgeschäft [Internet] umfassend über alle Details des Vertrages und auch über ihre genaue Identität [Name, Anschrift] informieren. Außerdem haben Verbraucher innerhalb von sieben Werktagen ab Lieferung der Ware bzw. bei Dienstleistungen ab Vertragsabschluss das Recht, ohne Angabe von Gründen und ohne Verpflichtung zur Zahlung von Vertragsstrafen oder Stornogebühren vom Vertrag zurückzutreten.

Mit dem letzten Abschnitten der Fernabsatzrichtlinie treten mit Juni auch bestimmte Informationspflichten [zB über Bruttopreis und die Lieferkosten] für Warenanbieter im Internet in Kraft.
Außerdem müssen laut der neuen Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr künftig auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB], das sind Vertragsschablonen für Geschäftsabschlüsse, die von Unternehmern standardmäßig eingesetzt werden, für Verbraucher klar und verständlich abgefasst sein und im Internet aufgelistet werden.