22.02.2000

E-COMMERCE

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Sichere Vertragsabschlüsse im Internet

Bis Juni wird die Fernabsatzrichtlinie, die den Schutz von Konsumenten bei Geschäftsabschlüssen im Internet zum Ziel hat, auch in Österreich komplett umgesetzt.

Die Fernabsatzrichtlinie gilt grundsätzlich für Verträge, die ohne körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien über weitere Distanzen geschlossen werden.

Mit dem letzten Abschnitten der Fernabsatzrichtlinie treten mit Juni auch bestimmte Informationspflichten [zB über Bruttopreis und die Lieferkosten] für Warenanbieter im Internet in Kraft.

Außerdem müssen laut der neuen Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr künftig auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB], das sind Vertragsschablonen für Geschäftsabschlüsse, die von Unternehmern standardmäßig eingesetzt werden, für Verbraucher klar und verständlich abgefasst sein und im Internet aufgelistet werden.