Bwin darf in Bayern Wetten anbieten

Deutschland
17.05.2007

Gericht hebt Verbot angeblich auf

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nach Angaben des Sportwettenanbieters bwin das Verbot aufgehoben, in Bayern Sportwetten im Internet anzubieten.

Der Verwaltungsgerichtshof habe letztinstanzlich entschieden, dass die entsprechende Verfügung der Regierung Mittelfranken auszusetzen sei, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit.

Technische Umsetzung nicht möglich

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof halte die technische Umsetzung des Verbots für nicht möglich und die Verfügung daher für offensichtlich rechtswidrig.

Ein Sprecher des Unternehmens teilte auf Anfrage mit, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs sei am Mittwochabend ergangen. Vom Gerichtshof war am Donnerstag keine Stellungnahme zu erhalten.

Bwin wehrt sich seit längerem gegen das geplante Online-Wettverbot für private Anbieter in Deutschland. Nach Meinung von bwin verstößt das Verbot privater Wettanbieter hingegen gegen EU-Recht.

(Reuters)