18.02.2000

USER-PROFILE

Bildquelle: dc

Double Trouble für Doubleclick

Die Online-Werbewirtschaft insgesamt und speziell der größte Onlinewerber Doubleclick bekommen zunehmend Schwierigkeiten wegen der Praxis, immer mehr und immer detailliertere Userprofile zu erstellen und diese für personalisierte Werbung zu verwenden.

In einem Prozess in Texas wird derzeit die generelle Rechtmäßigkeit von Cookies, einem der Hauptinstrumente des Datensammelns, überprüft. Gegen Doubleclick laufen seit gestern neben sechs Prozessen, die von Privatpersonen ausgehen, auch drei Ermittlungsverfahren staatlicher Stellen wegen mutmaßlicher Verletzung der Privatsphäre von Surfern.

Persönliche Profile

Im Januar hat eine Kalifornierin den Anfang der Klagewelle gemacht, weil Doubleclick zu verschiedenen Gelegenheiten angeblich anonym gesammelte Informationen zu einem detaillierten persönlichen Profil kombiniert hat.

Fairer Wettbewerb

Nachdem Anfang der Woche die New Yorker Staatsanwaltschaft und die amerikanische Federal Trade Comission Ermittlungen gegen Doubleclick aufnahmen, ist gestern auch die Staatsanwaltschaft von Michigan aktiv geworden.

Datenbestand von AbacusDirect

Hintergrund der Ermittlungen ist die Übernahme des Offline-Direktvermarktungs-Datensammlers AbacuseDirect durch Doubleclick vom letzten November, die dem Unternehmen in bislang unerreichtem Umfang die Erstellung von Nutzerprofilen ermöglicht.

AbacusDirect besitzt 88 Millionen Fünfjahes-Kundenprofile, die Kreditkartennummern, Adressen und Haushaltseinkommen inkludieren.

Doubleclick ist erst letzte Woche mit einer Site zur eigenen Privacy-Policy in die Offensive gegangen. Das Unternehmen weist zudem darauf hin, dass keine personalisierten Informationen gegen den Willen von Netzusern gesammelt würden.

Doubleclick-Chef Kevin O'Connor kommentierte die aktuellen Ermittlungen: "Wir unterstützen die Nachforschungen aktiv und begrüßen alle Anstrengungen, das Internet zu einem sicheren Platz zu machen."

Der Prozess in Texas

Ob Cookies generell legal sind, muss derzeit ein texanisches Gericht auf Grund der Klage eines Rechtsanwaltes klären.

Dabei macht sich der Kläger eine Eigenheit der texanischen Gesetzgebung zu Nutze, nach der dauerhaftes Beobachten einer Person eine strafbare Belästigung [Stalking] darstellt.

In der europäischen Rechtsprechung wäre dies vielleicht als Nötigung interpretierbar.