ÖAMTC gibt Tipps für Online-Autokauf
Ab 1. Oktober wird durch die so genannte Gruppenfreistellungsverordnung [GVO] der Autohandel europaweit liberalisiert.
Ob dadurch der Autokauf über das Netz einen Boom erfährt, werden die kommenden Monate zeigen. Der ÖAMTC warnt bereits vor falschen Angeboten im Netz.
Schon jetzt würden "spektakuläre" Rabatte von zehn oder mehr Prozent auf im Web gekaufte Autos die Konsumenten aufhorchen lassen. "Bis das Auto vor der Haustüre steht, kommt aber mitunter noch einiges an Gebühren und Spesen hinzu, sodass der tatsächliche Preisvorteil am Ende oft nur bescheiden ausfällt", so Ursula Zelenka vom ÖAMTC.
Der zum DaimlerChrysler-Konzern gehörende Autohersteller smart hat das Versandhaus Quelle wegen des Verkaufs von Kleinwagen über das Internet verklagt.
DaimlerChrysler gegen Online-AutoverkaufLeicht zugängliche Informationen
"Wer eine saubere Weste hat, muss nichts verstecken und legt daher auch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] offen, und zwar leicht auffindbar und möglichst verständlich formuliert", sagt Zelenka. Vorsicht sei anzuraten, wenn eine hohe Anzahlung verlangt wird.
Generell sei eine übersichtlich strukturierte Homepage, auf der alle relevanten Informationen leicht zu finden und zugänglich sind, ein Zeichen von Seriosität.
Leicht zugänglich sollten Kontaktmöglichkeiten, genaue Vertragsbedingungen, Details über das Rücktrittsrecht, Firmenbuchnummer, Bankverbindung und eventuell die DVR-Nummer sein, so der ÖAMTC.
Die Tipps des ÖAMTC
