Hilfe gegen unerwünschte Fax-Werbung
Nicht nur E-Mail-Postfächer werden tagtäglich mit unzähligen Spam-Mails überschwemmt, auch die Beschwerden über unerwünschte Werbesendungen die meist spät nächstens über das Faxgerät ins Haus trudeln häufen sich.
Am Morgen danach quillt der Auffangbehälter über, doch statt der erwarteten Faxnachrichten versuchen gewiefte Spam-Versender mit Schlagworten wie "Pensionsreform" oder "Top-Infos zu Finanzen" bis zu "Gut im Bett" die Aufmerksamkeit der ungewollt Zugemüllten zu erregen.
Dabei ist unverlangte Faxwerbung vom Gesetz her eindeutig verboten. Das Telekommunikationsgesetz [TKG] sieht hier Verwaltungsstrafen bis zu 37.000 Euro vor.
Büros setzen immer noch auf Faxe
Gerade in Büros wird mit den Junk-Faxen gekämpft. Denn trotz
E-Mail ist der Fax-Verkehr laut einer Gallup-Studie in der Mehrheit
der heimischen Büros gleich gelieben oder hat gar zugenommen. Je
größer das Unternehmen, desto intensiver wird das Fax eingesetzt.
"Papierloses Büro" erstickt in PapierAnzeige beim Fernmeldebüro
Wer mit Werbung aus seinem Faxgerät belästigt wird, kann sich mit einer formlosen Anzeige beim regionalen Fernmeldebüro zur Wehr setzen.
Derartige Anzeigen werden schriftlich, per Fax oder per E-Mail, entgegengenommen. Daraufhin wird ein Verwaltungsstrafverfahren, bei dem eine Höchststrafe von 37.000 Euro droht, eingeleitet.
In einem weiteren Schritt kann bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-Behörde [RTR] erfragt werden, zu welcher Telekomgesellschaft die beanstandete Nummer des Spam-Versenders gehört.
Rechtslage
§ 107 TKG: "Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien -
zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind
unzulässig."
Das Telekommunikationsgesetz § 107
Liste der österr. FernmeldebürosSperre der Versender-Nummer
Dann kann man sich an den betreffenden Telefonanbieter wenden.
Dieser fordert den Werbe-Versender schließlich zur Erläuterung seiner fragwürdigen Dienste auf. Reagiert der Spammer nicht binnen einer gewissen Frist, kann die Nummer gesperrt werden.
Wurde in den Empfang derartiger Werbezusendungen leichtfertig, etwa durch das Kleingedruckte bei Gewinnspielen, eingewilligt, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden.
11:40 Uhr in Ö1 Help
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heute um 11:40 Uhr im Ö1-Magazin Help.
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