27.09.2003

ABZOCKE

Hilfe gegen unerwünschte Fax-Werbung

Nicht nur E-Mail-Postfächer werden tagtäglich mit unzähligen Spam-Mails überschwemmt, auch die Beschwerden über unerwünschte Werbesendungen die meist spät nächstens über das Faxgerät ins Haus trudeln häufen sich.

Am Morgen danach quillt der Auffangbehälter über, doch statt der erwarteten Faxnachrichten versuchen gewiefte Spam-Versender mit Schlagworten wie "Pensionsreform" oder "Top-Infos zu Finanzen" bis zu "Gut im Bett" die Aufmerksamkeit der ungewollt Zugemüllten zu erregen.

Dabei ist unverlangte Faxwerbung vom Gesetz her eindeutig verboten. Das Telekommunikationsgesetz [TKG] sieht hier Verwaltungsstrafen bis zu 37.000 Euro vor.

Anzeige beim Fernmeldebüro

Wer mit Werbung aus seinem Faxgerät belästigt wird, kann sich mit einer formlosen Anzeige beim regionalen Fernmeldebüro zur Wehr setzen.

Derartige Anzeigen werden schriftlich, per Fax oder per E-Mail, entgegengenommen. Daraufhin wird ein Verwaltungsstrafverfahren, bei dem eine Höchststrafe von 37.000 Euro droht, eingeleitet.

In einem weiteren Schritt kann bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-Behörde [RTR] erfragt werden, zu welcher Telekomgesellschaft die beanstandete Nummer des Spam-Versenders gehört.

Sperre der Versender-Nummer

Dann kann man sich an den betreffenden Telefonanbieter wenden.

Dieser fordert den Werbe-Versender schließlich zur Erläuterung seiner fragwürdigen Dienste auf. Reagiert der Spammer nicht binnen einer gewissen Frist, kann die Nummer gesperrt werden.

Wurde in den Empfang derartiger Werbezusendungen leichtfertig, etwa durch das Kleingedruckte bei Gewinnspielen, eingewilligt, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden.