Rufnummernmitnahme soll sich verzögern
Die geplante Ermöglichung der Mitnahme der Handynummer bei einem Betreiberwechsel [mobile Rufnummernportabilität] werde nicht vor Oktober 2004 kommen, meint der kleinste heimische Mobilfunkanbieter Hutchison [3].
Zur Klärung der offenen Streitpunkte wird demnach voraussichtlich der Telekom-Regulator entscheiden müssen. Nach In-Kraft-Treten des neuen Telekom-Gesetzes [TKG] am 20. August könne eine Entscheidung der Telekom-Control-Kommission [TKK] jedoch frühestens am 1. Februar nächsten Jahres fallen.
Für die anschließende technischen Umsetzung, meinte Hutchison-Austria-Regulierungsexperte Bernhard Wiesinger am Freitag in einer Stellungnahme, müsse man mindestens acht Monate veranschlagen.
Laut Verkehrsministerium soll die Nummernübertragungsverordnung, mit der die Nummernmitnahme im Mobilfunk angeordnet wird, in etwa eineinhalb Monaten veröffentlicht werden. Im Ressort betonte man zuletzt, dass die Betreiber dann eigentlich nur noch ein halbes Jahr Zeit haben, die Handy-Rufnummernmitnahme einzuführen.
Mehr Transparenz bei NummernmitnahmeMobilkom sieht kein Problem
Die Einführung der Rufnummernmitnahme mit Anfang Oktober sei angesichts dessen "eine Optimalvariante. Dieser Termin ist nur zu halten, wenn Minister [Hubert, FPÖ, Anm.] Gorbach alle fundamentalen Streitpunkte schon in der Verordnung löst, wenn sich die Telekom Control Kommission für eine dezentrale Lösung entscheidet und wenn der Regulator die Einhaltung wesentlicher Umsetzungsschritte mit Pönalen durchsetzt", meint Wiesinger.
Die mobilkom austria hält den offiziellen Zeitplan im Gegensatz zu Hutchison nach wie vor für realistisch. "Wenn alle guten Willens sind, kann die Nummernportabilität im Frühling 2004 kommen", sagte mobilkom-Sprecherin Elisabeth Mattes.
Allerdings gibt es offenbar noch eine Reihe offener Fragen. Konkret geht es etwa darum, ob ein Kunde samt Vorwahl den Betreiber wechseln können soll, wenn sein Vertrag bei seinem bisherigen Anbieter noch nicht ausgelaufen ist und ihm dadurch Vertragsauflösungskosten entstehen.
Gestritten wird auch noch um die Vergütung, welche die Betreiber untereinander für die Zusammenschaltung von Kunden verrechnen [Zusammenschaltungsentgelte]. Kleinere Anbieter wie Hutchison und tele.ring dürfen dabei für die Zusammenschaltung mehr verlangen als die großen wie mobilkom und T-Mobile. Die beiden letzteren wollen nun künftig auch höhere Zusammenschaltungsentgelte verrechnen, wenn sie eine Rufnummer samt Vorwahl von einem kleinen Anbieter übernehmen. Die kleineren heimischen Anbieter lehnen das ab.
