Wirbel um WLAN-Notifzierungen legt sich
Der Wirbel um ein angebliches WLAN-Verbot in Österreich beginnt sich zu legen.
Hintergrund war eine fehlende so genannte Notifizierung von Geräten einiger Hersteller. Nachdem die zuständige Behörde, das Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen [BFTK], vergangene Woche an die Händler herantrat, wurde die Branche unruhig. Manche sprachen gar von einer flächendeckenden Illegalisierung von WLAN.
Letztlich ist aber wieder Ruhe eingekehrt. Tatsache ist, dass einige Hersteller von WLAN-Equipment keine Notifizierungen für ihre Geräte eingereicht haben.
Die Notifizierung ist eine Meldung an die Behörde, dass ein Hersteller ein bestimmtes Gerät verkaufen will. Diese Meldung samt technischen Daten muss eingereicht werden, normalerweise erfolge innerhalb einer Frist von vier Wochen keine Antwort, was einer Erlaubnis gleichkommt, so Michael Fürsatz, Bürovorsteher des BFTK, im Gespräch mit der futureZone.
Im Gegenzug behält sich die Behörde das Recht vor, im Nachhinein Überprüfungen anzustellen.
Einhaltung der Bestimmungen
Die Notifizierung ist unabhängig von der Betriebsbewilligung - im
Falle von WLAN erfolgt eine so genannte generelle Bewilligung, bei
der darauf geachtet wird, ob sie der offiziellen Funkschnittstelle
entspricht und ob Frequenz und maximale Strahlungsleistung
eingehalten werden.
Unsicherheit bei WLAN-ZulassungenKeine EU-weite Harmonisierung von WLAN
Die Meinung, das sei durch eine EU-Harmonisierung abgedeckt, ist jedoch nicht korrekt.
Dank Frankreich, das auf Grund von Militärinteressen gewisse Frequenzbereiche im 2,4-Gigahertz-Band sperrt, wurde EU-weit nur für die Frequenz von 2.446,5 bis 2.475 Megahertz harmonisiert. WLAN arbeitet jedoch im Frequenzbereich von 2.400 bis 2.483,5 Megahertz.
Im Gespräch mit Händlern zeige sich die Behörde durchwegs nicht stur, so Ingrid Lahner vom Großhändler Add On. "Bei uns ist nur ein einziges Produkt betroffen, das wir eben bis zur erfolgten Notifizierung nicht verkaufen."
Keine Änderung für Konsumenten
Für den Konsumenten ändert sich laut BFTK ohnehin nichts. "Die
Notifizierung betrifft den Endkunden nicht", so Michael Fürsatz.
Dieser müsse vielmehr darauf achten, dass das Gerät den Richtlinien
entspreche, erkennbar an CE-Zeichen und der so genannten Rufnummer.
Dazu müsse der Hersteller nur ein einziges Mal EU-weit eine
"declaration of conformity" abgeben, also eine Erklärung, dass das
Gerät den Vorgaben entspricht.
Kein "WLAN-Verbot" in Österreich
