"Softwarepatente bedrohen Sicherheit"
Von einem Gutteil jener Firmen, die von der grundsätzlichen Patentierbarkeit von Software nach Ansicht mancher EU-Parlamentarier eigentlich profitieren sollten, kommt offene Ablehnung.
Die Petition gegen die geplante EU-Direktive haben Tausende Inhaber kleiner und mittlerer Firmen unterschrieben, die um ihre Geschäftsfelder fürchten, sollten die bisher wild erteilten Software-Patente des Europäischen Patentamts durch die Direktive nachträglich sanktioniert werden.
Neben dem üblichen Aufwand, der mit der Patentierung einhergehe und für KMUs schlicht nicht finanzierbar sei, sieht Josef Pichlmayr von Ikarus.at viel weitreichendere Konsequenzen.
Auch die Wirtschaftskammer Österreich [WKÖ] ist mit der geplanten EU-Regelung zu Software-Patenten so nicht einverstanden.

Sinkende Qualität der Lösungen
In forschungsintensiven Bereichen wie Sicherheit und Anti-Virus-Forschung führten Patente schlicht zu einer sinkenden Qualität der angebotenen Lösungen, schreibt der Inhaber eines österreichischen Anti-Virus-Unternehms, das bereits seit 1986 besteht.
Die Forschung nach besseren oder alternativen Systemen werde durch Firmen, die eben nicht Inhaber eines Patents seien, wegen der dann fehlenden Verwertbarkeit eingeschränkt oder überhaupt eingestellt.
"Dies würde aber vor allem wiederum Europa treffen. Auf keinem anderen Kontinent gibt es eine derartige Dichte an verschiedenen lokalen Virenschutzsoftware-Herstellern, deren Innovationskraft maßgeblich zum Wettbewerb in der Branche beiträgt."
Weiter unten auf der Petitionspage findet sich ein umfangreicher Auszug aus der Liste von Software-Firmen, die

Patent auf die heuristische Methode
Großkonkurrent Symantec [Norton] hatte Anfang 2003 ein Patent auf "heuristisches Virenscannen" in den USA beantragt und auch erhalten.
Diese neue Methode, vom Quelltext her noch nicht bekannte Viren automatisch zu erkennen und abzufangen, würde damit allen Mitbewerbern von Symantec nicht mehr zur Verfügung stehen. Es sei denn, sie bezahlten für Lizenzen - falls diese vom Patentinhaber überhaupt erhältlich sind.
"Zum Glück können wir beweisen, dass schon vor der Patentanmeldung heuristische Scanner-Technologien von Dritten publiziert wurden", schreibt Pichlmayr, "damit lässt sich wenigstens dieses Patent jederzeit aushebeln."