08.09.2003

WIRE & LESS

Unsicherheit bei WLAN-Zulassungen

Am Freitag aufgetauchte Gerüchte über ein angebliches WLAN-Verbot in Österreich schlagen immer noch Wellen.

"Wir haben keine neue Handhabung, was WLAN betrifft", versicherte Christine Lackner, Sprecherin des Bundesministeriums für Verkehr und Telekommunikation. Es handle sich um eine Umsetzung einer Richtlinie aus dem Jahr 1999.

Walter Marxt aus demselben Ministerium assistiert: "Während in der so genannten Klasse eins Geräte wie Handys EU-weit genehmigt werden können, muss für Geräte der Klasse zwei eine eigene Genehmigung pro Land beantragt werden."

Was Klasse zwei ist, wird jeweils durch Frequenz und Sendeleistung bestimmt. WLAN-Equipment fällt unter diese Klasse.

Plakette am Gerät

Offensichtlich wurde eine derartige Notifizierung bei einer Vielzahl von Equipment nicht durchgeführt, ein Betrieb einer solchen Anlage ist daher in Österreich von Gesetzes wegen nicht erlaubt.

Das betrifft auch Privatkunden, die ein nicht notifiziertes Gerät eigentlich nicht betreiben dürften.

Ein notifiziertes Gerät ist erkennbar an einer Plakette, auf der das CE-Zeichen und das so genannte Rufzeichen zu finden sind. Auf einem gesonderten Text ist vermerkt, wie das Gerät betrieben werden darf [Antennen etc.].

Konsens mit Behörde erwünscht

Bei den Händlern ist man naturgemäß bestürzt. Der Händler Add On beispielsweise beliefert hauptsächlich ISPs und WLAN-Betreiber, denen am ordnungsgemäßen Betrieb viel gelegen ist.

Ingrid Laher, WLAN-Salesmanagerin bei Add On, fasst im Gespräch mit der futureZone zusammen: "Im Zusammenhang mit der WLAN-Aufregung ist natürlich viel aufgebauscht und vom 'Hörensagen' weitererzählt worden. Wir haben ein Treffen mit dem BFTK am Dienstag einberaumt, das hoffentlich Klarheit schaffen wird."

Insgesamt sei man selbstverständlich unglücklich darüber, dass der boomende WLAN-Markt einen derartigen Dämpfer erhalten hat: Derzeit will kein ISP WLAN-Equipment bestellen, bevor die Sachlage nicht geklärt ist. Man sei allerdings zuversichtlich, mit der Behörde einen Konsens zu erreichen.