Handytaktung der mobilkom ungesetzlich

Urteil
30.03.2007

Das Handelsgericht Wien hat nach Angaben der AK Vorarlberg die Taktung der mobilkom austria als ungesetzlich erkannt.

Das Urteil des Handelsgerichts vom 6. März ist nicht rechtskräftig. Die mobilkom austria wollte vorerst keine Stellungnahme abgeben, da das Urteil noch nicht im Unternehmen vorliege.

Verrechnung nach Gesprächsdauer

Streitpunkt ist die Verrechnung nach angefangenen Minuten unabhängig von der tatsächlichen Gesprächsdauer.

Beanstandet wurde eine Klausel, die es der mobilkom ermöglicht, Gespräche in Blöcken zu 60/30 oder 60/60 abzurechnen. Dauert ein Gespräch nur wenige Sekunden, muss denoch die erste Minute voll bezahlt werden.

Die AK Vorarlberg hatte den Verein für Konsumenteninformation [VKI] im November 2006 mit einer Klage gegen den Marktführer wegen der nicht sekundengenauen Abrechnung von Telefongesprächen beauftragt.

Berufung erwartet

Das Handelsgericht Wien habe in seinem Urteil festgestellt, dass eine Verankerung dieser Taktabrechnung in den Tarifen den gesetzlichen Bedingungen widerspreche, so AK-Vorarlberg-Direktor Rainer Keckeis.

Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass eine solche Vertragsbestimmung für den Mobilfunkkunden nachteilig zu werten sei. "Wenn überhaupt, muss ein solcher Vertragsbestandteil ausdrücklich und individuell mit jedem einzelnen Kunden vereinbart werden", so Keckeis.

Er rechnet damit, dass die mobilkom Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

(APA)