Gesellschaft für Informatik gegen Amazon
Die Interessenvertretung Gesellschaft für Informatik [GI] hat Einspruch gegen das laut GI europäische Äquivalent [Patent Nr. EP 0 927 945] des umstrittenen Amazon-One-Click-Patents eingelegt.
Nach Ansicht der GI wurde das Patent unter der Bezeichnung "System und Verfahren zum Bestellen über ein elektronisches Nachrichtennetzwerk" entgegen geltendem europäischen Patentrecht erteilt.
Wie GI-Präsident Heinrich Mayr erklärt, "reicht die Erfindungshöhe, das heißt der technische Beitrag zur erfinderischen Leistung dieses Geschäftsmethodenpatents, nicht aus, um einen Patentanspruch zu begründen. Damit widerspricht die Erteilungsentscheidung dem europäischen Patentrecht."
Laut GI macht das weiter deutlich, wie wichtig die Verabschiedung der "EU-Richtlinie für die Rechtssicherheit und Rechtsvereinheitlichung" ist, gegen die zahlreiche Gruppen, unter anderem aus der Open-Source-Bewegung, bereits Protest angemeldet haben.
Proteste gegen EU-Software-PatenteDebatte seit 1999
Schon seit Jahren geht die Debatte über die Patentierung von Geschäftsideen.
1999 hatte sich Amazon das One-Click-Verfahren in den USA patentieren lassen und war in weiterer Folge sogar gegen Barnes & Nobel, die das Verfahren kopiert hatten, vor Gericht gezogen.
Vergangenen Juli war Amazon dann selbst verklagt worden, nachdem es eine Software für Kaufempfehlungen vom texanischen Unternehmen Pinpoint eingesetzt hatte.
Die Aussendung
