28.08.2003

ONE-CLICK

Gesellschaft für Informatik gegen Amazon

Die Interessenvertretung Gesellschaft für Informatik [GI] hat Einspruch gegen das laut GI europäische Äquivalent [Patent Nr. EP 0 927 945] des umstrittenen Amazon-One-Click-Patents eingelegt.

Nach Ansicht der GI wurde das Patent unter der Bezeichnung "System und Verfahren zum Bestellen über ein elektronisches Nachrichtennetzwerk" entgegen geltendem europäischen Patentrecht erteilt.

Wie GI-Präsident Heinrich Mayr erklärt, "reicht die Erfindungshöhe, das heißt der technische Beitrag zur erfinderischen Leistung dieses Geschäftsmethodenpatents, nicht aus, um einen Patentanspruch zu begründen. Damit widerspricht die Erteilungsentscheidung dem europäischen Patentrecht."

Debatte seit 1999

Schon seit Jahren geht die Debatte über die Patentierung von Geschäftsideen.

1999 hatte sich Amazon das One-Click-Verfahren in den USA patentieren lassen und war in weiterer Folge sogar gegen Barnes & Nobel, die das Verfahren kopiert hatten, vor Gericht gezogen.