08.02.2000

TÄUSCHUNG

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VKI kritisiert AON, Chello und Y-Line

Der Verein für Konsumenteninformation [VKI] übt anlässlich des Rummels rund um Breitband-, Flatfee- und Billig-Internet-Zugängen heftige Kritik an mehreren österreichischen Providern. Besonders AOnline, Chello und Y-Line sind den Konsumentenschützern ein Dorn im Auge.

Irreführende Angaben

"Die Provider werben nicht mit den tatsächlichen Kosten, sondern versuchen den Internet-Zugang mit scheinbar günstigen Kombi-Angeboten schmackhaft zu machen, der jedoch bei genauem Nachrechnen sehr teuer kommt. Der Beschwerdestrom verärgerter und enttäuschter Kunden bei VKI und Internet-Ombudsmann reißt nicht ab", so der VKI.

"Der VKI kritisiert, dass einerseits die Infrastruktur der Provider dem durch die massive Werbung eingetretenen Kundenansturm nicht gewachsen ist [eingeschränkter Zugang zum Provider und hoffnungslos überforderte bzw. nicht erreichbare Service-Hotlines] und dass große Internet-Provider andererseits auch noch mit unhaltbaren Versprechungen werben", führt der VKI weiter aus.

Als konkrete Beispiele werden folgende Angebote angeführt:

"Ähnlich dem Handy-Markt werden die Preise für den Verbraucher immer intransparenter. Statt das komplette Angebot auszupreisen, bekommt der Konsument nur Teile vorgesetzt, wodurch unklar ist, mit welchen Gesamtkosten schließlich zu rechnen ist." Niemand könne von den Konsumenten verlangen, die einzelnen Kosten wie bei einem Puzzle zusammenzufügen, um den tatsächlichen Preis selbst herauszufinden, kritisiert der VKI die Provider.

Werden Leistungszusagen aus den Verträgen ["unbeschränkter Internet-Zugang"] nicht eingehalten, dann liege eine typische Leistungsstörung vor. Der Kunde hat laut VKI eine Palette von Möglichkeiten, darauf zu reagieren:

Gegenmaßnahmen

Für die Zeit der Einschränkung des Betriebes [Was genau dokumentiert werden sollte] kann Preisminderung bzw. allenfalls der Entfall der monatlichen Entgelte gefordert werden.

Wenn der Betrieb - trotz Aufforderung zur Verbesserung in angemessener Frist - nicht klaglos funktioniert, dann könne man auch bei Verträgen mit Mindestvertragsdauer die außerordentliche Kündigung erklären.

Schadenersatz

Wenn der versprochene Betrieb trotz Nachfrist nicht gewährleistet wird, könne man - nach Androhung - auch zur Ersatzvornahme schreiten. Man versorgt sich mit der gleichen Leistung durch einen anderen Provider und fordert die Mehrkosten aus dem Titel des Schadenersatzes zurück. Voraussetzung: Den säumigen Provider muss ein Verschulden treffen. "Doch wer Produkte verkauft, ohne sich auf entsprechend viele Neukunden einzustellen, der handelt wohl grob fahrlässig", meint der Verein für Konsumenteninformation.

Erleidet man aus dem - vom Provider verschuldeten - Ausfall von Mail-Servern u.ä. einen materiellen Schaden, dann kann man auch diesen aus dem Titel des Schadenersatzes verlangen.