EU-Experten: Fluggastdaten schützen
Der deutsche Datenschützer Peter Schaar schlägt eine anonyme Übermittlung der EU-Passagierdaten an die USA vor.
Europäische Datenschützer haben neue Vorgaben für die Weitergabe von Fluggastdaten an die US-Behörden gefordert. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft und die EU-Kommission müssten in den laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen klare Konsequenzen aus früheren Verträgen ziehen, sagte der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar am Montag in Brüssel. "Unsere Sorge ist, dass auch das neue Abkommen die Datenschutzvorschriften nicht erfüllt", betonte Schaar nach Beratungen mit seinen europäischen Amtskollegen. "Es wird vielleicht sogar schlimmer als das erste und zweite Abkommen."
"Private Daten werden Polizeiangelegenheit"
Der Europaabgeordnete und Vizevorsitzende im EU-Innenausschuss, Stavros Lambrinidis [SPE], sagte: "Wir sind besorgt über die Art und Menge der Daten, die gesammelt werden. Wir sind besorgt, wie diese Daten verwendet werden." In den Verhandlungen mit den USA, die bis zum Juli abgeschlossen werden sollen, müssten die Europäer nicht nur auf besseren Datenschutz dringen. Man müsse auch fragen, inwiefern Angaben - etwa über Kreditkarten oder frühere Flüge - überhaupt weitergegeben werden müssen. Private Daten würden hier "plötzlich zu einer Polizeiangelegenheit", kritisierte Lambrinidis.
Laut Schaar ziehen die US-Behörden derzeit pro Passagier bis zu 34 Datenfelder aus den Buchungssystemen europäischer Fluggesellschaften. Statt den Terrorfahndern den Zugriff auf Daten zu erlauben, müsse man schnell zur aktiven Übermittlung übergehen. Im neuen Abkommen sollte neben einer unabhängigen Kontrolle auch ein technischer Datenschutz eingebaut werden: Die Airlines könnten anonymisierte Daten übermitteln und erst, wenn sich daraus Hinweise auf Terroristen ergäben, auch die Identität der jeweiligen Fluggäste preisgeben, schlug Schaar vor.
Passagierdaten und Data-Retention
Am Sonntag hatte der deutsche Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, bekannt gegeben, dass die EU-Kommission sich geweigert habe, Dokumente über die Gerichtsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung und zur Fluggastdatenübermittlung herauszugeben.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2006 die Fluggastdatenübermittlung an die USA gekippt, was eine Neuverhandlung der Datenübertragung an die US-Behörden notwendig machte. Unter Berufung auf dieses Urteil hatte Irland im Juni 2006 Klage auch gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Irland hält die EU nicht für diesen Politikbereich zuständig.
Die Zeit drängt
Da mit einer Gerichtsentscheidung in dieser Sache erst im Sommer 2008 zu rechnen ist, lehnte die Kommission die Freigabe der Dokumente mit dem Argument ab, eine Offenlegung könne ihre Verteidigungsrechte im laufenden Verfahren unterminieren, so die Bürgerrechtler. Dabei wird die Zeit knapp, die Data-Retention zu stoppen.
In Österreich muss sie bis spätestens Herbst 2007 eingeführt werden - obwohl sie gegen die österreichischen Datenschutzbestimmungen verstößt. Vergangene Woche hat der Nationalratsabgeordnete Alexander Zach [LIF] eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Maria Berger [SPÖ] geschickt, in der er Auskunft darüber verlangt, wie die Data-Retention-Richtlinie der EU in Österreich umgesetzt werden soll.
(dpa | futurezone)
