26.08.2003

DEUTSCHLAND

Blanko-Smartcard-Verbreitung verboten

Der Abo-Sender Premiere hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung mit "weit reichender Bedeutung im Kampf gegen die Digital-Piraterie" erwirkt.

Laut Unternehmensangaben hat erstmals ein Gericht die Verbreitung und Bewerbung von unbeschriebenen Smartcards und Geräten zum Programmieren dieser Blanko-Karten untersagt.

Demnach gilt das Verbot, sofern davon auszugehen ist, dass die beworbenen Geräte vom durchschnittlichen Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit als Produkte zur unerlaubten Nutzung von Abo-TV-Programmen wahrgenommen werden.

Verbreitung "szenetypischer Blanko-Smartcards"

"Mit dieser Entscheidung eröffnet uns das Gericht neue Wege im Kampf gegen Kartendealer", kommentierte Michael Söllner, Leiter der E-Security bei Premiere.

Bisher mussten diese Produkte in direkter Verbindung zur illegalen Nutzung von Abo-TV-Angeboten stehen, um eine entsprechende Verfügung erwirken zu können. "Die Verbreitung von szenetypischen Blanko-Smartcards und damit auch der Handel mit gefälschten Karten wird durch diese Entscheidung erheblich erschwert", so Söllner weiter.