Blanko-Smartcard-Verbreitung verboten
Der Abo-Sender Premiere hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung mit "weit reichender Bedeutung im Kampf gegen die Digital-Piraterie" erwirkt.
Laut Unternehmensangaben hat erstmals ein Gericht die Verbreitung und Bewerbung von unbeschriebenen Smartcards und Geräten zum Programmieren dieser Blanko-Karten untersagt.
Demnach gilt das Verbot, sofern davon auszugehen ist, dass die beworbenen Geräte vom durchschnittlichen Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit als Produkte zur unerlaubten Nutzung von Abo-TV-Programmen wahrgenommen werden.
Händlern der Blanko-Smartcards droht bei Missachtung der Verfügung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Gesetz gegen das Knacken von Pay-TVVerbreitung "szenetypischer Blanko-Smartcards"
"Mit dieser Entscheidung eröffnet uns das Gericht neue Wege im Kampf gegen Kartendealer", kommentierte Michael Söllner, Leiter der E-Security bei Premiere.
Bisher mussten diese Produkte in direkter Verbindung zur illegalen Nutzung von Abo-TV-Angeboten stehen, um eine entsprechende Verfügung erwirken zu können. "Die Verbreitung von szenetypischen Blanko-Smartcards und damit auch der Handel mit gefälschten Karten wird durch diese Entscheidung erheblich erschwert", so Söllner weiter.
