25.08.2003

AKTIENOPTIONEN

Anklage gegen mobilcom-Gründer

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat gegen den mobilcom-Gründer Gerhard Schmid Anklage wegen Untreue erhoben.

Er soll im Frühjahr 2002 noch als Chef der Telefonfirma mobilcom im Zuge des Aktienoptionsprogramms unrechtmäßig 71,5 Millionen Euro an die Millennium GmbH seiner Ehefrau gezahlt haben.

Schmids Anwalt Erich Samson bezeichnete die Vorwürfe als komplizierte juristische Frage der Bewertung von Aktienoptionsgeschäften. Er wolle die Abweisung der Klage beantragen.