Abmahnwelle gegen Österreichs Hoteliers
Etwa 90 Hoteliers in Tirol, Salzburg und Oberösterreich haben dieser Tage ein Abmahnschreiben wegen unvollständiger Impressumsangaben auf der Website erhalten. Bei der inzwischen gestoppten Aktion handelte es sich offenbar um versuchte Abzocke im großen Stil.
In dem Schreiben eines Salzburger Anwalts beruft sich der "Verein zum Schutz für faires E-Commerce Business" auf angebliche Verstöße gegen das E-Commerce-Gesetz auf den Websites der Hotelleriebetriebe und verlangt die Entrichtung von 1.171,08 Euro binnen 14 Tagen, andernfalls drohten noch weit höhere Kosten.
Beanstandet wird, dass auf den Websites nicht alle Pflichtangaben [Impressum] vorhanden seien, die gesetzlich gefordert sind, erklärt Peter Kubanek, Abteilungsleiter der Abteilung für Rechtspolitik bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich, gegenüber ORF.at. Die Briefe sind dabei wortident und allgemein gehalten.
Anwalt legte Mandat zurück
Der "Verein zum Schutz für faires E-Commerce Business" wurde dabei brisanterweise erst vor wenigen Tagen, am 15. März, gegründet. Es drängt sich also der Verdacht auf, dass dieser als reine Abzockmaschinerie konzipiert wurde.
Die Anwaltskanzlei hat nach Tätigwerden der Wirtschaftskammer und des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb das Mandat inzwischen zurückgelegt. Betroffene müssen daher laut Schutzverband jedenfalls nichts zahlen.
Ähnliche Abmahnwelle 2003
Das E-Commerce-Gesetz [ECG] verpflichtet die Betreiber von kommerziellen Websites zur Bekanntgabe recht detaillierter Informationen [eine Art Impressum]. Ein Verstoß dagegen kann mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu Euro 3.000 bestraft werden.
Immer wieder versuchen Glücksritter, aus diesem Tatbestand Kapital zu schlagen.
Bereits 2003 rollte eine derartige, noch weit größere Abmahnwelle über Österreich, so Kubanek. Damals wurden Hunderte gleich lautende Abmahnschreiben versendet, insbesondere wegen angeblich unaufgefordet zugesendeter E-Mails. Letztendlich konnte die Abmahnwelle ebenfalls durch die Wirtschaftskammer gestoppt werden.
WKÖ rät: Impressum überprüfen
Im Hinblick auf mögliche weitere Abmahnversuche rät die Wirtschaftskammer generell allen Unternehmern, die Impressumsdaten auf ihren Websites zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.
Da es für Website-Inhaber nicht einfach ist, den Überblick über die von mittlerweile vier verschiedenen Gesetzen vorgeschriebenen verpflichtenden Angaben zu behalten, bietet die Wirtschaftskammer auf WKO.at ein "ECG-Service" an.
Ein Impressumsassistent führt dabei Schritt für Schritt durch das oftmals verwirrende Dickicht an Pflichtinformationen und erstellt so ein maßgeschneidertes gesetzeskonformes Impressum, das auf der eigenen Website verlinkt werden kann.
Impressum auch für private Websites
Seit 1. Juli 2005 muss jede Website ein Impressum samt Namen und Wohnort aufweisen. Diese Regelung betrifft jegliche Website, egal ob kommerziell oder privat, unabhängig vom Inhalt. Auch die Domain spielt dabei keine Rolle, entscheidend ist der österreichische Wohnsitz des Betreibers.
