08.02.2000

TAXMAN

Bildquelle: eem

EU will kommerzielle Downloads besteuern

Die EU geht in der Besteuerung des E-Commerce weiter auf Konfrontationskurs mit den USA und der Welthandels-Organisation WTO.

Der zuständige Vertreter der EU-Handelskommission, Stephen Bill, kündigte gestern einen Gesetzesentwurf zur Besteuerung von "nicht physischen" Gütern im elektronischen Handel an - also von allen kommerziellen Downloads: Musik, Fotografien, Filmen oder Software.

Laut Stephen Bill wird der Entwurf aber nur auf große Onlinehändler abzielen. Unternehmen bis zu einem bestimmten Umsatz sollen von der Regelung ausgenommen werde, um junge Firmen nicht in ihrer Entwicklung zu hemmen.

Die Steuervorschläge sollten so einfach wie möglich verfasst werden, sagte der Sprecher weiter. Er erklärte allerdings nicht, wie die Steuern in den einzelnen Ländern eingetrieben werden sollten.

Konkret nannte Stephen Bill Amazon, Sony und Time Warner als Beispiele für zu besteuernde Firmen.

Amerikanische Wirtschaftsvertreter haben erst letzte Woche in Brüssel ihre Positon bekräftigt, dass eine E-Commerce-Besteuerung sehr kompliziert zu handhaben sein würde und die Handelsauseinandersetzungen zwischen den USA und der Europäischen Union verschärfen könnte.

Die EU-Kommission ließ mit Bezug darauf verlauten, dass die einzige zu klärende Frage sei, ob Downloads als Serviceleistung oder als Handelsgut zu klassifizieren sind.

Auf der WTO-Konferenz im Dezember trennten sich Europäer und Amerikaner ohne jeden Verhandlungs-Fortschritt - nicht einmal ein Termin für weitere Gespräche wurde festgelegt.