Keine EU-Maßnahmen gegen iTunes
EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva sieht derzeit keinen Grund, gegen den iTunes Music Store vorzugehen. Ihr deutscher Kollege Horst Seehofer tritt dafür ein, dass Abspielgeräte und Online-Musikläden entbündelt werden.
Eine am Donnerstag vom deutschen Verbraucherschutzministerium präsentierte Charta für digitale Rechte findet hingegen deutliche Worte zur mangelnden Interoperabiltät im Online-Musikhandel.
"Finden Sie es in Ordnung, dass eine CD auf allen CD-Spielern läuft, ein bei iTunes gekaufter Song aber nur auf einem iPod? Ich nicht. So etwas muss sich ändern", sagte Kuneva in einem am Sonntag veröffentlichten Interview mit dem deutschen Nachrichtenmagazin "Focus".
Zurückgerudert
Im Laufe der Woche relativierte die EU-Kommissarin ihre Äußerungen. Derzeit gebe es keinen Grund, gegen den iTunes Music Store vorzugehen, erklärte sie auf einer Pressekonferenz in Straßburg.
Das sei auch die Ansicht der EU-Wettbewerbskommission, die in der Verwendung von Systemen digitaler Rechteverwaltung im iTunes Music Store kein Problem sehe, sagte Kuneva unter Berufung auf Gespräche mit der zuständigen Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.
Neben dem iTunes Music Store setzen auch zahlreiche andere Online-Musik-Shops auf kopiergeschützte Musikformate, die untereinander nicht kompatibel sind und so häufig zu Frustrationen bei den Käufern von Online-Musik führen.
Konsumenten müssen sich also bereits beim Kauf eines Musik-Players überlegen, welchen Online-Musikdienst sie nutzen wollen. Lediglich das MP3-Format, das aber von den großen Labels verweigert wird, lässt sich auf fast allen gängigen Musik-Playern problemlos abspielen.
"Anstoß für Debatte"
Mit ihrem Statement zum iTunes Music Store wollte sie lediglich eine Debatte über die digitalen Rechte in Gang bringen, sagte Kuneva.
Anlässlich des Weltverbrauchertages am Donnerstag unterstrich Kuneva die Notwendigkeit eines stärkeren Verbraucherschutzes im Internet.
Charta für Verbrauchersouveränität
Eine Debatte über die digitalen Rechte der Verbraucher wünscht sich auch der deutsche Bundesverbraucherminister Horst Seehofer [CSU].
Am Donnerstag präsentierte er in Berlin eine Charta zur Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt, die deutliche Worte zur mangelnden Interoperabilität im Online-Musikhandel findet: "Verschiedene Systeme sollten miteinander kommunizieren und interagieren können und die Nutzung von Inhalten sollte nicht an bestimmte Endgeräte oder Betriebssysteme gebunden werden", heißt es in dem auf Initiative des Europäischen Verbraucherverbandes [BEUC] im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft ausgearbeiteten Papier.
Der norwegische Konsumentenschutzombudsmann hatte dem iTunes Music Store jüngst sogar mit einer Klage gedroht, sollte Apple bis Ende September sein Kopierschutzsystem "Fair Play" nicht für andere Anbieter öffnen, damit dort gekaufte Songs auch auf anderen Musik-Playern als dem iPod abgespielt werden können. Verbraucherschützer in Deutschland, Frankreich und Finnland wollen ebenfalls gegen Einschränkungen bei iTunes vorgehen.
Österreichische Konsumentenschützer prüfen
Auch in Österreich könnten der iTunes Music Store und auch andere Online-Musikhändler bald Probleme mit Konsumentenschützern bekommen.
"Wir prüfen derzeit die Nutzungsbedingungen im Online-Musikhandel auf Benachteiligungen", sagte Daniela Zimmer von der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer [AK] Wien gegenüber ORF.at.
Daneben beobachte man auch mit Interesse die Initiativen in anderen europäischen Ländern, so Zimmer.
Eine im Oktober vergangenen Jahres durchgeführte Erhebung der AK Wien stellt den von Österreich aus zugänglichen Musik-Download-Angeboten ein vernichtendes Zeugnis aus: "Die allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] sind intransparent, kundenfeindlich und unklar."
(futurezone | Reuters)
