Neues TKG tritt am 20. August in Kraft
Am 20. August soll das neue Telekom-Gesetz [TKG] in Österreich in Kraft treten, war am Freitag aus dem Infrastrukturministerium zu erfahren.
Zuvor werde das Gesetz am 19. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wird der von der EU vorgegebene Zeitplan eingehalten.
Dem Konsumenten bringt das neue TKG die Möglichkeit der Mitnahme der Rufnummer bei Wechsel des Handynetzes [Rufnummernportabilität], kostenlosen Einzelgesprächsnachweis und die kostenlose Tarifzonensperre für Mehrwertdienste einmal im Jahr.
Das TKG erlaubt den Telekom-Betreibern auch den Handel mit den Nutzungsrechten von GSM- und UMTS-Frequenzen. Zudem werden so genannte virtuelle Mobilfunkbetreiber möglich.
Neben Österreich haben bisher Finnland, Dänemark, Schweden, Großbritannien und Irland bereits die aktuellen EU-Richtlinien umgesetzt.
Neues Telekom-Gesetz beschlossen
