Freunde jederzeit per Handy lokalisieren
Die schwedische "GSM-Positioning"-Firma CellPoint hat auf dem GSM World Congress in Cannes ein Service namens "Finder" vorgestellt, das die Lokalisierung bestimmter Handys erlaubt.
Mit "Finder" kann am Mobiltelefon oder im Internet jederzeit der Aufenhaltsort eines GSM- oder WAP-Handys festgestellt werden - sofern der Besitzer vorher seine Einwilligung dazu gegeben hat.
CellPoint hieß bis zum letzten Oktober noch Technor International. Das Unternehmen bietet schon seit letztem Jahr für das Netz der schwedischen Tele2Mobil ein kommerzielles Lokalisierungs-Service für Firmenkunden zur optimalen Leitung [oder Überwachung] ihrer Außendienst-Mitarbeiter.

Um "Finder" zu benutzen, muss zunächst auf der CellPoint-Website eine Art "Buddylist" mit [Spitz]-Namen und Telefonnummern angelegt werden. Die Handybesitzer auf der Liste erhalten danach ein SMS, in dem sie gefragt werden, ob sie mit ihrer Lokalisierung einverstanden sind.
Ist das der Fall, kann danach jederzeit mobil oder im Netz festgestellt werden, wo das betreffende Handy und somit in der Regel auch sein Besitzer sich derzeit aufhalten. Die Genauigkeit der Ortsangabe hängt dabei von der Dichte der Handystationen im jeweiligen Gebiet ab.
Da Handys durch den Kontakt zu verschiedenen Sendestationen sowieso "wissen", wo sie sich aufhalten, ist das Service technisch keine Neuerung. Bisher war es allerdings das Privileg der Polizei - und dies auch nur mit richterlicher Anordnung -, von den Informationen Gebrauch zu machen.
CellPoint will in der nächsten Zeit europaweit Verträge mit Mobilnetzbetreibern zur Übernahme des Service aushandeln. Diese dürften durch den Konkurrenzdruck der Anbieter, die auf immer neue Zusatzleistungen angewiesen sind, auch zu Stande kommen.
Vordergründig dürfte es - durch die explizit geforderten Einwilligungen - keine juristischen Bedenken gegen das System geben. Da aber eine umfangreiche Datenbank mit "Buddylists" entsteht, sind natürlich die Möglichkeiten von Missbräuchen groß.
Fragwürdig ist das Service auch in Fällen, in denen der Handybenutzer im Zweifelsfall keinen Einfluss auf die Erteilung der Genehmigung hat, wie etwa bei Jugendlichen, deren Handy von den Eltern bezahlt wird, oder bei Angestellten mit Firmenhandys.