"Heise vs. Musikindustrie" neu aufgerollt
Link-Verbot soll endgültig geklärt werden
Nachdem eine Beschwerde des Verlages vom deutschen Bundesverfassungsgericht [BVerfG] gegen ein Urteil des Münchner Oberlandesgerichts, das dem Verlag das Setzen von Hyperlinks auf den Hersteller einer Software zum Umgehen von Kopierschutz untersagte, aus formellen Gründen abgewiesen worden war, will der Heise-Verlag den Rechtsstreit jetzt neu aufrollen.
Dazu soll ein Hauptsacheverfahren eingeleitet werden, teilte der Verlag am Freitag mit.
Link-Verbot
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine am 19. Jänner 2005 veröffentlichte Tickermeldung auf heise.de, in der über die neue Version der Software AnyDVD berichtet wurde, die dabei hilft, den CSS-Schutz von DVDs zu entfernen und auch weitere Kopiersperren aufhebt.
Darin wurde auch auf den Hersteller der Software verlinkt. Die deutsche Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft [IFPI] sah darin eine Werbung für das Produkt, die er nicht hinnehmen wollte. Acht Unternehmen der Musikindustrie erwirkten darauf hin vor dem Oberlandesgericht München ein Link-Verbot.
Dem Verlag sei es zwar weiterhin erlaubt, über Software zu berichten, die Kopierschutzmechanismen auf DVDs knacken kann, Hyperlinks zur Homepage des Herstellers wurden heise.de vom Gericht jedoch untersagt.
"Berichterstattung behindert"
"Die mit der Münchener Entscheidung festgeschriebene Haftung für Hyperlinks behindert die Berichterstattung Tag für Tag. Wir hatten deshalb auf eine schnelle verfassungsrechtliche Klärung gehofft", meinte der Chefredakteur von heise online, Christian Persson: "Nun müssen wir leider den längeren Weg gehen, denn diese Einschränkung der Pressefreiheit kann nicht hingenommen werden."
